Als Untere Abfallbehörde ist der Wartburgkreis für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und diesen nachgeordneten Vorschriften zuständig. Wesentliche Aufgaben sind die Abgabe von abfallrechtlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die Abstimmung der Beräumung illegaler Abfallablagerungen mit dem zuständigen Entsorgungsträger, die abfallrechtliche Überwachung und Gefahrenabwehr, die Entgegennahme von Anzeigen nach § 53 KrWG und Erteilung von Beförderungserlaubnissen für gefährliche Abfälle gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 KrWG.
Zu Fragen hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen oder zur Abfallberatung gemäß § 46 KrWG wenden Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach.
Weiterführende Informationen
Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall unterstützt bei allen technischen Fragen und Fragen zur Arbeit im elektronische Abfallnachweisverfahren.
- Auch beim Thüringer Landesverwaltungsamt können diverse Formulare, z. B. zur Beantragung einer Erzeugernummer, Entsorgernummer oder gewerblicher Sammlungen bezogen werden
- Informationsblatt zur getrennten Erfassung und Entsorgung von Gipskartonplatten aus dem Gebaeudeabbruch
Telefon: 03695 616701
03695 616717
03695 616719
Telefax: 03695 616799
E-Mail: | E-Mail senden an Umweltamt |