Öffentliche Bekanntmachungen Thüringer Ministerien und Dritter
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Öffentliche Bekanntmachung der zweiten Auslegung des Entwurfs der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön (11.10.2023))
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz als oberste Naturschutzbehörde beabsichtigt die Änderung der bestehenden Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön. Der Entwurf der Rechtsverordnung einschließlich der dazugehörigen Karten kann hiermit gemäß § 22 Absatz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz und § 10 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und Absatz 3 Thüringer Naturschutzgesetz in der Zeit vom 11. September 2023 bis einschließlich 11. Oktober 2023 von jedermann kostenlos an folgenden Stellen eingesehen werden:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Abteilung 4 Naturschutz und Nachhaltigkeit
Referat 43
Löberstraße 34
99096 ErfurtMontag bis Donnerstag 9:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen. Die Kontaktdaten sind: 0361 57-393 - 4439 oder – 4405 (telefonisch),
BiosphaereRhoen@tmuen.thueringen.de (E-Mail).
Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unter: https://umwelt.thueringen.de,
weiter unter: „Startseite-Aktuelles-Öffentlichkeitsbeteiligung-Öffentliche Auslegung und Beteiligung zur Änderung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön“Thüringer Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates Rhön
OT Zella/Rhön
Goethestraße 1
36466 DermbachMontag bis Freitag 9:00 bis 11:3 0 Uhr, Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen.
Die Kontaktdaten sind: 0361 57 3923 3330 (telefonisch), poststelle.rhoen(at)nnl.thueringen.de (E-Mail).
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Natur- und Immissionsschutz
Untere Naturschutzbehörde
Haus IV, Raum 107
Obertshäuser Platz 1
98617 MeiningenMontag, Dienstag und Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich ist: Generell erfolgt der Zugang im Landratsamt in Meiningen zu den bekannten Öffnungszeiten nur unter vorheriger telefonischer Anmeldung. Die Kontaktdaten sind: 03693 - 485 8368 (telefonisch), fd.nis@lra-sm.de (E-Mail). Bei vereinbartem Termin werden die Bürger am Eingang vom zuständigen Sachbearbeiter abgeholt.
Wartburgkreis
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Raum 202
Andreasstraße 11
36433 Bad SalzungenMontag, Dienstag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18.00 Uhr
Generell erfolgt der Zugang im Wartburgkreis zu den bekannten Öffnungszeiten nur unter vorheriger telefonischer Anmeldung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Die Kontaktdaten sind 0 36 95 / 61 - 67 01 (telefonisch), umwelt(at)wartburgkreis.de (E-Mail).
Bedenken und Anregungen können während der oben angegebenen Auslegungsfrist entweder schriftlich beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Referat 43, Postfach 900365, 99106 Erfurt oder elektronisch per E-Mail an:
BiosphaereRhoen(at)tmuen.thueringen.de vorgebracht werden.
Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des TMUEN unter https://umwelt.thueringen.de, weiter unter: „Startseite-Aktuelles-Öffentlichkeitsbeteiligung-Amtliche Bekanntmachung der zweiten Auslegung des Entwurfs der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön“ veröffentlicht.
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Aufruf zur Teilnahme an einem Markterkundungsverfahren - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Für die Erstaufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden prüft der Freistaat Thüringen die Anmietung eines geeigneten Bestandsobjekts in Thüringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Den Bewerbern werden – auch bei Abbruch des Markterkundungsverfahrens – keine Kosten erstattet. Die Teilnehmenden am Markterkundungsverfahren sind bis zum Abschluss eines Mietvertrages nicht an ihre Angebote gebunden.
1. Eckdaten zum gesuchten Mietobjekt
Für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung wird ein Bestandsobjekt mit ca. 3.500 m² für die Wohnnutzung und ca. 600 m² Büronutzung zzgl. verschiedener Nebenflächen samt eingefriedetem Außengelände gesucht. Das Mietobjekt muss in Thüringen gelegen sein und über eine gute Anbindung an das Straßenverkehrsnetz sowie den ÖPNV verfügen. Zudem sollen sich Einrichtungen des täglichen Lebens in der Nähe befinden. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem Exposé mit ausführlichen Bedarfsanforderungen, das unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden kann:
https://bau-verkehr.thueringen.de/bau/liegenschaften/flaechenmanagement-und-markterkundungsverfahren
2. Vorgesehener Mietbeginn / Vertragslaufzeit
Vorgesehener Mietbeginn ist der nächstmögliche Zeitpunkt. Das Mietverhältnis soll für 5 Jahre fest abgeschlossen werden. Für die Zeit nach Ablauf der Mietzeit sollen Verlängerungsoptionen vereinbart werden.
3. Die Angebotsabgabe wird bis zum 22.09.2023 an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr erbeten.
4. Die eingehenden Angebote werden voraussichtlich bis zum 30.10.2023 geprüft.
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Erfassung von Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen (2023-2024)
Die vier gebietsfremden Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus), Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus), Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) und Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis) verdrängen durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz und als Überträger der Krebspest gebietsheimische Krebsarten wie Stein- und Edelkrebs. Auf der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 werden sie daher als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Des Weiteren werden die Arten Amerikanischer Rostkrebs (Faxonius rusticus) und Viril-Flusskrebs (Orconectes virilis) auf der Unionsliste geführt, die bisher noch keine Vorkommen in Deutschland haben.
Als Naturschutzfachbehörde hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die Aufgabe, die Naturschutzbehörden fachlich zu beraten und zu unterstützen sowie die dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft bereitzustellen, insbesondere die Arten, Biotope und Lebensraumtypen zu erfassen (vgl. § 23 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz).
Im Rahmen eines durch das TLUBN erteilten Auftrages sollen Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten im Freistaat Thüringen im Zeitraum 2023-2024 erfasst werden (Beginn September 2023). Zur Erfüllung dieses Auftrages werden an Thüringer Gewässern Geländeerfassungen durchgeführt. Begehungen der Uferpartien an Stand- und Fließgewässern finden dabei überwiegend bei Dunkelheit statt, da so die Sichtung der dämmerungs- und nachtaktiven Tiere wahrscheinlicher ist. Ein Fangen von Tieren ist nicht vorgesehen.
Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
„(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der
Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten [für den Grundstückseigentümer] begründet.“
Der Auftragnehmer des TLUBN kann seine Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.
Weitere Informationen zum Thema invasive gebietsfremde Arten finden Sie auf der Internetseite des TLUBN unter tlubn.thueringen.de/naturschutz/invas-arten.
Ansprechpartnerin: TLUBN, Ref. 31, Tina Buchmann (tina.buchmann@tlubn.thueringen.de)