Jagd
Untere Jagdbehörde
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Aufgaben der Unteren Jagdbehörde, zum Jagdschein, der Jägerprüfung und zur Afrikanische Schweinepest (ASP) – Helfer gesucht!
Aufgaben der Unteren Jagdbehörde
Die vielseitigen Aufgaben der Unteren Jagdbehörde sind:
- Erteilung bzw. Verlängerung der Jagdscheine,
- Versagung der Jagdscheine und Einziehung nach Feststellung der Unzuverlässigkeit der Jäger,
- Feststellung von Umfang und Grenzen der Jagdbezirke,
- Gestaltung der Jagdbezirke,
- Erklärung befriedeter Bezirke,
- Bestätigung von Abrundungsvereinbarungen und Abrundungsverfügungen
- die Zustimmung, Beanstandung und Änderung von Jagdpachtverträgen,
- die Zulassung zur Jäger- und Falknerprüfung sowie
- die Regelung der Bejagung in Abstimmung der Abschusspläne mit dem Jagdbeirat.
Außerdem ist die untere Jagdbehörde Aufsichtsbehörde über die Jagdgenossenschaften.
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Unteren Jagdbehörde sind insbesondere
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Um einen Jagdschein erhalten zu können, muss der Antragsteller eine Jäger- und/oder Falknerprüfung abgelegt haben. Außerdem wird die Zuverlässigkeit vor Erteilung des ersten Jagscheines und danach in regelmäßigen Abständen überprüft.
Um bei der Ersterteilung Verzögerungen durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu vermeiden, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor dem Erstantrag die untere Jagdbehörde unter 03695/615905. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kann dann ggf. schon vor Abschluss der Prüfung begonnen werden.
Der Jagdscheinantrag (siehe unten auf dieser Seite) kann persönlich oder auf dem Postweg eingereicht werden:
Landratsamt Wartburgkreis
Untere Jagdbehörde
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Dem vollständig ausgefüllten, auf beiden Seiten unterzeichneten Antrag ist eine Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung beizufügen. Die Jägerschaft Bad Salzungen e.V. übersendet die Versicherungsbestätigungen für ihre Mitglieder direkt an die untere Jagdbehörde, sodass die Vorlagepflicht für dort versicherte Antragsteller entfällt.
Beim Erstantrag werden außerdem das Zeugnis über die Jäger- und/oder Falknerprüfung im Original sowie zwei aktuelle farbige Passbilder benötigt.
Anträge auf Gebührenermäßigung oder –befreiung müssen durch geeignete Nachweise begründet werden.
Bitte prüfen Sie bei Anträgen auf Verlängerung eines bestehenden Jagdscheines, ob im Jagdscheinheft noch Raum für weitere Einträge ist. Andernfalls legen Sie dem Antrag bitte zwei aktuelle farbige Passbilder für das neue Jagdscheinheft bei.
Bei Antragstellung auf dem Postweg wird der Jagdschein mit Kostenbescheid per Post an den Antragsteller gesandt.
Die untere Jagdbehörde des Wartburgkreises führt mehrmals im Jahr Jägerprüfungen und Falknerprüfungen durch. Alle Prüfungstermine des Wartburgkreises wie auch der übrigen unteren Jagdbehörden in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des Landesjagdverbandes unter https://www.ljv-thueringen.de/jagdwild/termine-jaegerpruefung/.(Zeigt auf eine externe Webseite)
Voraussetzungen und Ablauf der Jäger- und Falknerprüfungen sind in der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher geregelt. Diese können Sie hier(Zeigt auf eine externe Webseite) einsehen.
Wer sein Wissen in Vorbereitung auf die Prüfung oder auch einfach mal so testen möchte, kann dies unter https://was.thueringen.de/was/jpo/(Zeigt auf eine externe Webseite) tun.
Bei Fragen zu Ausbildung und Prüfung von Jägern und Falknern kontaktieren Sie uns bitte unter 03695/615905.
Hier gelangen Sie zum Downloadbereich für Formulare und Merkblätter im Bereich Jagd