Chemikaliensicherheit

Als Untere Chemikaliensicherheitsbehörde ist der Wartburgkreis zuständig für die Überwachung nach § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 sowie Abs. 6 ChemG sowie nach § 13 WRMG, überwiegend in der Kontrolle von Handelseinrichtungen, Gewerbe- und Industriebetrieben in Bezug auf chemikalienrechtliche Verordnungen sowie für den Vollzug der Chemikalien-Verbotsverordnung. Diese regelt Beschränkungen beim Inverkehrbringen und die Verbote von bestimmten gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) für den allgemeinen Gesundheits- und Umweltschutz. Es erfolgt die Überwachung des Inverkehrbringens von Chemikalien, die Bestätigung von Handelssortimenten sowie die Erlaubniserteilung gemäß ChemVerbotsV.

Verstöße gegen chemikalienrechtliche Gesetze und Verordnungen sind entweder Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel die falsche Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen) oder Straftaten (zum Beispiel das Inverkehrbringen von asbesthaltigen Materialien oder teerölhaltigen Holzbahnschwellen).

Weiterführende Informationen:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Telefon:        03695 616701
                         03695 616752

Telefax:         03695 616799


E-Mail: E-Mail senden an Umweltamt

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