Versammlungswesen

Versammlung anmelden

Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden (§ 14 Versammlungsgesetz).

Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)(Zeigt auf eine externe Webseite)

Sie können Anmeldungen für Versammlungen und Aufzüge in Papierform einreichen.

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