Versammlungswesen

Versammlung anmelden

 

Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden (§ 14 Versammlungsgesetz).

Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)

 

Sie können Anmeldungen für Versammlungen und Aufzüge in Papierform einreichen.

 

 

Formulare und Merkblätter Amt für Sicherheit und Ordnung

 

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Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Versammlungswesen


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