Artenschutz

Der Artenschutz dient dem Schutz und der Pflege der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. 

Er umfasst:

  • den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen,
  • die Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensräume wildlebender Tier-
  • und Pflanzenarten,
  • die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.

Für die Bereiche...

  • Fledermausschutz und -forschung
  • Ornithologie und Vogelschutz
  • Hornissen/Wespen
  • Schmetterlinge
  • Ameisenschutz
  • Orchideen
  • Pilzberatung
  • Geologie/Mineralogie 

... sind neben der Unteren Naturschutzbehörde überwiegend ehrenamtliche Fachspezialisten im Wartburgkreis tätig (Kontakt über die UNB).

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