Das Sachgebiet Infektionsschutz berät zu infektionshygienischen Fragen, wie z. B. Verhütung einer Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten; informiert und berät bei Kopflausbefall, zu Maßnahmen gegen Vorrats- und Gesundheitsschädlinge, zu Fragen der Hygiene in Gesundheitseinrichtungen und gesellschaftlichen Einrichtungen.
Wir bieten für die Bürgerinnen und Bürger des Wartburgkreises die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (Belehrung zum beruflichen Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheitspass, Gesundheitszeugnis) gegen Gebühr sowie die Ausstellung eines Duplikats dieser Bescheinigung gegen Gebühr an.
Das amtliche Gesundheitszeugnis -Belehrung nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz wird häufig auch GZ, Gesundheitspass, Hygienezeugnis oder ähnlich genannt, und ist nicht zu verwechseln mit einem amtsärztlichen Zeugnis.
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Wer braucht so ein Gesundheitszeugnis?
Alle Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, also Lebensmittel behandeln, herstellen oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.
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Wie läuft das Ganze ab?
Zuerst werden allgemeine Informationen vermittelt: Eine DVD über gesetzliche Bestimmungen und persönliche Hygienemaßnahmen wird angeschaut.
Anschließend werden Sie in Form einer Gruppenbelehrung auf vertiefende und aktuelle Inhalte hingewiesen und füllen zur persönlichen Erfolgskontrolle einen kurzen, einfach zu lösenden Fragebogen aus.
Mit der abschließenden Einzelbelehrung wird das Gesundheitszeugnis überreicht.
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Wie lange dauert das Gesundheitszeugnis und wie lange ist es gültig?
In 30 bis 60 Minuten, je nach Teilnehmeranzahl, hält man sein persönliches Dokument in den Händen. Nach jetziger Gesetzeslage ist das Heft ein Leben lang gültig.
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Wann und wie bekomme ich einen Termin?
Bei uns finden Belehrungen mit vorheriger Terminabsprache jeden Donnerstag (bei steigender Nachfrage: Ausweichtermine dienstags (Dienststelle Eisenach) stündlich vor- und nachmittags statt.
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Was muss ich zur Belehrung mitbringen und was kostet mich diese?
Zur Erstellung einer persönlichen Quittung bitten wir Sie den Personalausweis mitzubringen. Wir berechnen pro Gesundheitszeugnis 28 €, für die Ausstellung eines Duplikates oder einer Bescheinigung für ein Schülerpraktikum (2 Wochen) jeweils 8 €.
Für Terminanfragen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Ansprechpartner(in) - Bad Salzungen
Telefon Zimmer
03695 617418 | G9 |
03695 617415 | G9 |
03695 617420 | 70 |
Ansprechpartner(in) – Eisenach
Telefon Zimmer
03691 670475 | 96 |
03691 670476 | 96 |
03691 670477 | 98 |
Kontakt Gesundheitsamt
Amtsleitung
Telefon: | 03695 617401 |
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E-Mail: | E-Mail an das Gesundheitsamt senden |
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Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | kein Sprechtag |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
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Telefon: 03691 670460
Telefax: 03691 670463
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