Rechtsgrundlage für die Gewährung von Bundeselterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Antragsformulare sowie nähere Informationen finden Sie auf dem Serviceportal des Freistaates Thüringen. Bitte geben Sie als Ort Ihren Wohnort und bei Leistung/Volltextsuche „Elterngeld“ an.
Anträge auf Elterngeld erhalten Sie nach der Geburt in den Krankenhäusern Bad Salzungen und Eisenach und im Landratsamt Wartburgkreis ( Amt für Versorgung und Migration). Auf Wunsch werden diese auch zugesandt.
Kontakt
Zuständigkeit Telefon
A - L 03695 617524
M - Z 03695 617523
Telefax: 03695 617599
E-Mail: | E-Mail an das Amt für Versorgung und Migration senden |