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Aufgaben des Landrates
Der Landrat und der Kreistag sind Organe des Landkreises.
Der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises auf sechs Jahre gewählt. Er ist Behördenleiter des Landratsamtes, nimmt die Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) sowie die übertragenen Aufgaben (zum Beispiel Untere Bauaufsicht, Untere Umweltbehörde, Gewerbeangelegenheiten, Fahrerlaubniswesen, Kfz-Zulassung und Straßenverkehrsrecht) wahr, vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses und vertritt den Landkreis nach außen.
Der Bereich Landrat und das Dezernat I sind ihm direkt unterstellt.
Erster Kreisbeigeordneter
Udo Schilling (CDU) wurde am 7. Dezember 2021 vom Kreistag für weitere sechs Jahre zum hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten gewählt.
Er ist der erste Stellvertreter des Landrates und leitet mit dem Dezernat II einen eigenen Geschäftsbereich.
Kreisbeigeordneter
Martin Rosenstengel (CDU) wurde am 27. September 2017 vom Kreistag auf sechs Jahre zum hauptamtlichen Kreisbeigeordneten gewählt und hat sein Amt am 26. November 2017 angetreten.
Er ist der zweite Stellvertreter des Landrates und leitet das Dezernat III als eigenen Geschäftsbereich.