Haushalt des Wartburgkreises
Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Haushaltsplanes.
Der Haushaltsplan enthält alle für das entsprechende Haushaltsjahr des Wartburgkreises veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen und Personalstellen der Verwaltung.
Der Haushaltsplan dient somit der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs des Landkreises, der zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Haushaltspläne und Nachtragshaushaltspläne des Wartburgkreises
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Haushalts-/ Nachtragshaushaltssatzungen des Wartburgkreises ab dem Jahr 2021 einzusehen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2023 sowie der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm wurden vom Kreistag am 13. Dezember 2022 beschlossen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt bestätigte den Eingang der Haushaltssatzung mit Schreiben vom 04. Januar 2023.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte im Kreisjournal 1/2023.
Bei Fragen zum Haushaltsplan wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.