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Allgemeinverfügung zum Wirksamwerden schulorganisatorischer Maßnahmen für das Schuljahr 2023/2024
Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises
Allgemeinverfügung
zum Wirksamwerden schulorganisatorischer Maßnahmen für das Schuljahr 2023/2024
I. Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 wird folgende schulorganisatorische Änderung verfügt:
1. Der Schulbezirk der Staatlichen Regelschule Treffurt wird um den Ortsteil Ifta der Stadt Treffurt erweitert.
2. Der Schulbezirk der Staatlichen Regelschule „Thomas Müntzer“ Mihla wird um den Ortsteil Ifta der Stadt Treffurt
eingeschränkt.II. Die Neuordnung der Schulbezirke gilt erstmals für die Schüler, die zum Schuljahr
2023/2024 in die 5. Klassenstufe übertreten.III. Für die genannte schulorganisatorische Maßnahme wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Anordnung des
Sofortvollzugs ist notwendig, um die Durchsetzung der beschlossenen schulorganisatorischen Maßnahmen zum Beginn des
Schuljahres 2023/2024 zu sichern. Sie ist erforderlich, um das Schuljahr in Bezug auf die sächlichen Voraussetzungen und die
Schülerbeförderung so vorbereiten zu können, dass eine ordnungsgemäße Beschulung der Kinder gewährleistet ist.
IV. Die vorgenannte schulorganisatorische Maßnahme gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Hinweis:
Die Bekanntmachung des zu Grunde liegenden Beschlusses des Kreistages vom 16.05.2023 und die Zustimmungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 13.07.2023 können während der Sprechzeit im Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen eingesehen werden.
Bad Salzungen, den 25.07.2023
Krebs
Landrat
