Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Bereich Schule & Bildung

  • Anmeldung der Kinder zur Einschulung für das Schuljahr 2024/2025

    Gemäß § 18 in Verbindung mit § 23 des Thüringer Schulgesetzes sind alle Kinder,
    die im Zeitraum vom 2. August 2017 bis 1. August 2018 geboren wurden schulpflichtig und müssen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für das Schuljahr 2024/2025 an der jeweils zuständigen staatlichen Grund- bzw. Förderschule oder an einer Gemeinschaftsschule angemeldet werden. Kinder, die am 30. Juni 2024 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.

    Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
    Die erforderlichen Formulare liegen in den entsprechenden Schulen bereit.

    Sofern von einzelnen Schulen nicht andere Termine öffentlich bekanntgegeben werden, findet die Anmeldung aller Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 in diesem Jahr an folgenden Tagen statt:

    Dienstag,      den 02.05.2023
    Donnerstag, den 04.05.2023
    Montag,        den 08.05.2023

    Sollten Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Beschulung aufgrund besonderer pädagogischer oder persönlicher Gründe an einer anderen, als der zuständigen Schule wünschen, melden Sie ihr Kind bitte trotzdem an der örtlich zuständigen (Grund)Schule ihres Schulbezirks an und füllen zusätzlich zum Anmeldeformular einen Gastschulantrag aus.

    Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über den Gastschulantrag erst nach Beendigung des Auswahlverfahrens an den Staatlichen Schulen ergeht. (voraussichtlich frühestens April 2024).

    In Verbindung mit der Schulanmeldung steht eine notwendige Untersuchung im Gesundheitsamt an. Informationen über die Terminvergabe werden den Familien vom Gesundheitsamt rechtzeitig bekannt gegeben.

    Diese öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekannmachungen/ zu finden. Auf der Internetseite des Wartbugkreises sind unter „Schule & Bildung“ auch die geltenden Schulbezirke der einzelnen Grundschulen aufgelistet.   


    Krebs
    Landrat des
    Wartburgkreises

     

  • Hortgebühren zum 1. August eines Jahres fällig

    Liebe Eltern der Hortkinder des Wartburgkreises,

    mit der Anmeldung Ihres Kindes in den Schulhort an einer Grundschule in der Trägerschaft des Wartburgkreises entsteht grundsätzlich eine Gebührenschuld zur Zahlung der Hortgebühren. Die Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung ist immer ab Schuljahresbeginn am 01. August eines Jahres fällig. Beachten Sie bitte, dass seit dem Schuljahr 2013/2014 der Juli eines jeden Schuljahres der gebührenfreie Monat (keine Zahlung der Hortgebühren) ist.

    Die Hortgebühren können mit bestimmten Voraussetzungen ermäßigt werden. Zur Berechnung einer eventuellen Ermäßigung ab August werden folgende Unterlagen benötigt:

    - Einkommensteuerbescheid (EstB) vergangenen Kalenderjahres (Bsp. Schuljahr

      2023/2024 – EstB von 2022)

       oder - Jahresverdienstbescheinigung (z.B. mit Lohnnachweis Dezember 2022 oder

      elektr. Lohnsteuerbescheinigung 2022)

    - außerdem bei Selbständigen: Betriebswirtschaftliche Auswertung aus dem

      Vorjahr

    - aktueller Bescheid für ALG, ALG II, Wohngeld u. Leistungen nach dem SGB III,

      SGB XII, SGB VIII sowie sonstige öffentliche Sozialleistungen (vollständige

      Folgebescheide sind unaufgefordert umgehend nach Erhalt einzureichen)

    - Nachweis über den Erhalt von Renten, BAföG, BAB

    - Nachweis über den Erhalt / die Zahlung von Unterhalt (Kindesunterhalt/

      Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt)

    - Nachweise für sonstige Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge (Zinsen

      etc.), Elterngeld, Pflegegeld, Krankengeld usw.)

    - Kindergeldnachweis i.V. mit Ausbildungs-/ Schul- bzw. Studiennachweis (bei vollj.

      Geschwisterkindern)

    - Nachweis über Kita-/ Schulhortbetreuung für Geschwisterkinder im Haushalt

     

    Bitte reichen Sie die erforderlichen Nachweise bis spätestens 15. Juli 2023 im Landratsamt (Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung) oder in der zuständigen Grundschule ein. Andernfalls erfolgt die Berechnung mit einem monatlichen Einkommen in Höhe von mehr als 2.500,00 € und eine Änderung der Gebührenhöhe kann rückwirkend nicht erfolgen!

     

  • Allgemeinverfügung zum Wirksamwerden schulorganisatorischer Maßnahmen für das Schuljahr 2022/2023

    I.    Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 wird folgende schulorganisatorische Änderung verfügt:

    Die Schulstandorte der Staatlichen Grundschule Stadtlengsfeld (Schul-Nr. 11262) und der Staatlichen Regelschule „Feldatalschule Stadtlengsfeld“ (Schul-Nr. 20856) werden zum 31.07.2022 aufgehoben.
    Mit Wirkung vom 01.08.2022 wird am Standort der Staatlichen Grundschule Stadtlengsfeld und der Staatlichen Regelschule „Feldatalschule Stadtlengsfeld“ eine „Thüringer Gemeinschaftsschule“ für die Klassenstufen 1 bis 10 errichtet.

    Beschluss des Kreistages Nr. KT 0168/2022 vom 05.04.2022

    II.    Für die genannte schulorganisatorische Maßnahme wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Anordnung des Sofortvollzugs ist notwendig, um die Durchsetzung der beschlossenen schulorganisatorischen Maßnahme zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 zu sichern. Sie ist erforderlich, um das Schuljahr in Bezug auf die sächlichen Voraussetzungen und die Schülerbeförderung so vorbereiten zu können, dass eine ordnungsgemäße Beschulung der Kinder gewährleistet ist.

    III.    Die vorgenannte schulorganisatorische Maßnahme gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

     

    Hinweis:

    Die Bekanntmachung des zugrunde liegenden Beschlusses des Kreistages vom 05. 04.2022 und die Zustimmungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 22.07.2022 können während der Sprechzeit im Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen eingesehen werden.

    Bad Salzungen, den 04.08.2022

    gez.
    Krebs
    Landrat

     

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