Brand- & Katastrophenschutz

  • Kreislicher Brandschutz

    Der Wartburgkreis erfüllt Aufgaben im Brandschutz nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG). Die Aufgaben werden durch die Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung (ThürFwOrgVO) konkretisiert.

     

    Aufgaben des Wartburgkreises

    Der Wartburgkreis hat zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz:

    • die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen
    • Stützpunktfeuerwehren und andere Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben zu planen sowie die Gemeinden und Brandschutzverbände bei den dafür erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe zu unterstützen,
    • Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen, und diese, soweit erforderlich, mit benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen,
    • sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von überörtlichen Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen durchzuführen,
    • gemeinsame Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen.

     

    Stützpunktfeuerwehren

    Die Aufgabe der Stützpunktfeuerwehren besteht darin, dass diese Technik vorhalten und zum Einsatz bringen, die nicht für die alltägliche Arbeit der Feuerwehren benötigt wird. Diese Spezialtechnik ergänzt die Ausstattung der örtlichen Feuerwehren und wird daher nicht unmittelbar zu Beginn des Einsatzes benötigt. Die Stützpunktfeuerwehren erhalten durch den Landkreis die entsprechende Technik zur Verfügung gestellt und besetzen diese im Gegenzug mit eigenem Personal.

    Während die örtlichen Feuerwehren innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung mit der Einleitung der ersten Einsatzmaßnahmen beginnen müssen, ist durch den Gesetzgeber vorgesehen, dass die Spezialtechnik der Stützpunktfeuerwehren nach 20 bzw. 30 Minuten an der Einsatzstelle eintrifft.

    Der Wartburgkreis hat dem entsprechend ein Konzept erarbeitet und den Landkreis in 6 sogenannte Kreisbrandabschnitte eingeteilt. Die Kreisbrandabschnitte werden durch einen ehrenamtlichen Kreisbrandmeister geleitet.

    Stützpunktfeuerwehren im Wartburgkreis:

    Bad Salzungen,  Vacha,  Marksuhl,  Ruhla-Seebach,  Mihla-Treffurt-Creuzburg

    Für den Wartburgkreis ehrenamtlich tätige Feuerwehrkameraden erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung.

  • Aus- und Weiterbildung

    Der Wartburgkreis bildet die Feuerwehrkameraden auf örtlicher Ebene aus. Dazu wird das Feuerwehrtechnische Zentrum genutzt.

     

    Die Feuerwehrkameraden werden in den Lehrgängen:

     

    Truppmann Teil I

    (70 Stunden)

    Truppmann Teil II

    (80 Stunden)

    Truppführer

    (35 Stunden)

    Maschinist

    (35 Stunden)

    Atemschutzgeräteträger  

    (25 Stunden)

    Sprechfunker

    (16 Stunden)

    zu vollwertigen Einsatzkräften ausgebildet.

    Die Ausbildung erfolgt durch ehrenamtliche Kreisausbilder, die selber Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr sind und ihre Befähigung zum Kreisausbilder an einem Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule Bad Köstritz erworben und nachgewiesen haben.

    Nach Abschluss der Lehrgänge müssen die Lehrgangsteilnehmer ihre Qualifikation durch das Ablegen einer Prüfung nachweisen. Dies erfolgt unter Aufsicht der hauptamtlichen Mitarbeiter des Kreisbrandinspektors.
     

    Lehrgangsplan 2024 (Stand: 6. Dezember 2023)

     

    Anmeldung

  • Vorbeugender Brandschutz

    Der Vorbeugende Brandschutz ist unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzes. Er schafft grundsätzlich wichtige Voraussetzungen für wirkungsvolle Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr zur Rettung und Brandbekämpfung.                                          

    Brandschutz
    Vorbeugender Brandschutz      Abwehrender Brandschutz
    Baulicher Brandschutz       Rettungsmaßnahmen
    Anlagentechnischer Brandschutz             Brandbekämpfungsmaßnahmen
    Organisatorischer Brandschutz  

     

    Der Vorbeugende Brandschutz vertritt die Belange der Feuerwehren in öffentlich – rechtlichen Verfahren und kontrolliert die Umsetzung.

    Dies umfasst:

    • Stellungnahmen
      • in Baugenehmigungs- und Bauplanungsverfahren
      • im Auftrag von Prüfingenieuren / Prüfsachverständigen
      • bei Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
    • Abstimmung und Kontrolle der Gebäudetechnik, die von der Feuerwehr bedient o-der genutzt werden muss, wie Brandmeldeanlagen, halbstationäre Löschanlagen oder Objektfunkanlagen
    • Prüfung von Einsatzunterlagen, wie Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und Brandschutzordnungen
    • Durchführung von Vertragsverfahren zu Brandmeldeanlagen
    • Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen
    • Bearbeitung allgemeiner Fachfragen

     

    Für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau erhebt der Wartburgkreis Gebühren nach Maßgabe der Gebührensatzung.

     

    Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen

    Merkblatt Feuerwehrplan

    Vorlage F-Plan Textteil

    Rauchwarnmelder retten Leben

    Gebührensatzung Gefahrenverhütungsschau

  • Katastrophenschutz
    In der Abbildung sind Einheiten und Einrichtungen des Thüringer Katastrophenschutzes dargestellt.

    Katastrophenschutz

    Der Wartburgkreis erfüllt Aufgaben im Brandschutz nach dem Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).
    Die Aufgaben werden durch die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) konkretisiert.

    Generell hat der Wartburgkreis alle notwendigen Maßnahmen im Katastrophenschutz zu treffen. Dazu gehören:

    • Aufstellung, Organisation und Ausrüstung der Katastrophenschutzeinheiten
    • Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte
    • Durchführung von Übungen und Überprüfung der Einsatzbereitschaft

     

    Katastrophenschutzeinheiten

    Die Katastrophenschutzeinheiten werden durch Freiwillige Feuerwehren, sowie durch Rettungs- und Hilfsorganisationen gestellt. Zudem wurden für die Einheiten ehrenamtliche Führungskräfte berufen, welche die ihnen unterstellten Einheiten führen.

    In der folgenden Abbildung sind Einheiten und Einrichtungen des Thüringer Katastrophenschutzes dargestellt. Der Wartburgkreis hat die Katastrophenschutz-Basiseinheiten sowie gesamte Züge und Teileinheiten der Katastrophenschutz-Sondereinheiten aufzustellen.

    Einheiten und Einrichtungen des Thüringer Katastrophenschutzes [PDF]

  • Feuerwehrtechnisches Zentrum

    Feuerwehrtechnisches Zentrum Wartburgkreis (FTZ)

    Mit dem Feuerwehrtechnischen Zentrum des Wartburgkreises werden verschiedene Aufgabenbereiche im Brand- und Katastrophenschutz abgedeckt.

     

    Satzung zum FTZ

    Anleitung iASG

     

    Dienstleistungszentrum Feuerwehr

    Im Feuerwehrtechnischen Zentrum ist das "Dienstleistungszentrum Feuerwehr" untergebracht. Dazu stehen 2 hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiter zur Verfügung, welche als Serviceleistung für die kreisangehörigen Gemeinden die Wartung und Reparatur der Feuerwehrtechnik (inkl. Pumpen, Schläuche, Atemschutzgeräte) sicherstellen. Dazu gibt es eine Schlauchwäsche mit Schlauchturm, Umfangreiche Prüfanlagen für sämtliche Bestandteile der Atemschutztechnik, eine Wäscherei für Feuerwehr-Einsatzkleidung sowie Chemikalienschutzanzüge sowie eine Werkstatt für Feuerlöschpumpen. Im Rahmen einer Rufbereitschaft können die Feuerwehren bei besonderen Einsätzen auch vor Ort mit o.g. Feuerwehrtechnik versorgt werden. Um die Gemeinden an den Kosten für das Dienstleistungszentrum Feuerwehr zu beteiligen, erhebt der Wartburgkreis für die Inanspruchnahme der Serviceleistungen eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren sowie die genauen Modalitäten sind in einer Gebührensatzung geregelt

    Gebührensatzung FTZ

    Anlage Gebührensatzung FTZ

     

    Zentraler Katastrophenschutzstützpunkt

    Weiterhin ist das FTZ Wartburgkreis der zentrale Katastrophenschutzstützpunkt des Wartburgkreises. Hier ist unter anderem Fahrzeugtechnik des Gefahrgutzuges und des Sanitätszuges stationiert. Weiterhin beinhaltet das FTZ ein großes Katastrophenschutzlager mit Ausrüstungsgegenständen wie Feldbetten, Schlafsäcken, Schaufeln, Sandsäcken und Pumpen. Die Katastrophenschutzeinheiten führen am Wochenende Ihre Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen im FTZ durch. Dafür stehen Leiterturm, Atemschutzübungsanlage, Schulungsräume und das Außengelände zur Verfügung.

     

    Bildungseinrichtung

    Die dritte Hauptaufgabe des FTZ ist die zentrale Bildungseinrichtung für die Feuerwehren des Wartburgkreises. Der Landkreis muss gem. ThürBKG die Ausbildungslehrgänge Truppmann, Truppführer, Maschinist, BOS-Sprechfunker sowie Atemschutzgeräteträger gewährleisten.

     

    Projektwochen im Feuerwehrtechnischen Zentrum

     

    Projektwoche im Feuerwehrtechnischen Zentrum des Wartburgkreises in Immelborn 2016

     

    Als besonderer Höhepunkt organisiert der Wartburgkreis regelmäßig Projektwochen im FTZ. Die Projektwochen richten sich an alle 4. Klassen der Grundschulen im Wartburgkreis und werden seit 2008 regelmäßig durchgeführt.

    Zum Einen dienen die Projektwochen der Brandschutzerziehung. Auch wenn das Thema „Brandschutz“ Eingang in die Lehrpläne zum Heimat- und Sachkundeunterricht in der Grundschule gefunden hat, ist es im Rahmen eines regulären Unterrichtes gar nicht möglich, dieses Thema derart lebendig darzustellen, wie im Rahmen der Projektwochen.

    Das zweite Motiv ist die Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren. Diese ist Grundvoraussetzung für ein weiteres Funktionieren dieses ehrenamtlichen Systems. Dabei zwingen sowohl der demographische Wandel als auch die nachlassende Bereitschaft der Bevölkerung, sich ehrenamtlich dauerhaft einer Aufgabe zu verpflichten, die staatlichen Institutionen zum aktiven Handeln.

    Jedes Jahr sind annähernd 100 Feuerwehrkameraden mittelbar und unmittelbar an den Projektwochen beteiligt. Dabei fallen jährlich weit über 1.500 Stunden der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung an, um jeweils ca. 1.000 Schülern und ihren Lehrern ein ganz besonderes Erlebnis zu bereiten. Dass diese Zeit sehr gut investiert ist, zeigt die positive Mitgliederentwicklung in den Jugendfeuerwehren der vergangenen Jahre.

  • Zentrale Leitstelle Wartburgkreis

    Zentrale Leitstelle Wartburgkreis

    Die für den Landkreis Wartburgkreis zuständige Leitstelle ist die

    Zentrale Leitstelle Wartburgkreis
    An der Feuerwache 6
    99817 Eisenach


    Die Zentrale Leitstelle hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen einzuleiten und zu koordinieren.

    Ihr obliegt im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfrist die qualitative und quantitative Entscheidung über den Einsatz des jeweiligen Rettungsmittels.

    Aufgabenträger und Betreiber der Zentralen Leitstelle ist der Landkreis Wartburgkreis. Die Zentrale Leitstelle wird als integrierte Leitstelle für den Rettungsdienst, Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie den Katastrophenschutz betrieben.

    Die Zentrale Leitstelle ist täglich 24 Stunden besetzt und erreichbar über:

    den Notruf

    112

    den öffentlichen Telefonanschluss

    03691 7220

    den Telefaxanschluss

    03691 722310

     

    Die Aufgaben der Leitstelle richten sich nach:

    • § 14 ThürRettG i. V. m. Punkt 4 LRDP,
    • § 6 Abs. 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) sowie
    • der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO)


    in den jeweils gültigen Fassungen.

    Die Zentrale Leitstelle verfügt über insgesamt 4 Arbeitsplätze, von denen mindestens 2 Arbeitsplätze ständig mit je einem Rettungsassistenten und einem Oberbrandmeister besetzt sind.

    Die Qualifikation des Leitstellenpersonals entspricht der im Landesrettungsdienstplan geforderten Ausbildung. Ebenso erfüllt die Ausstattung (räumlich / technisch) der Zentralen Leitstelle die Vorgaben des LRDP.

     

    Formulare

    Abmeldung einer Feuerwehr

    Anmeldung einer Alarm-/Einsatzübung

  • Rettungsdienst

    Rettungsdienst

     

    Auf der Grundlage des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) i. V. m. dem Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen ist der Wartburgkreis Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes mit Ausnahme der notärztlichen Versorgung, für welche die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zuständig ist.

    Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis flächendeckend sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere die Notfallrettung und der Krankentransport.

    • Die Notfallrettung umfasst die Durchführung lebensrettender Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden bei Notfallpatienten am Notfallort, gegebenenfalls die Herstellung der Transportfähigkeit der Notfallpatienten und ihre Beförderung unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.
    • Der qualifizierte Krankentransport umfasst die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustands zu erwarten ist.

     

    Rettungsdienstbereich Wartburgkreis

    Der Rettungsdienstbereich Wartburgkreis umfasst das Gebiet des Landkreises Wartburgkreis.

       

    Fläche

    1.371,13 km²

    Einwohner

    158.900

    Einwohner je km²

    116

    Anzahl Städte / Gemeinden

    32

    (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2021)

     

    Rettungsdienstbereichsplan

     

    Bereichsplan 2023

     

    Die Anlagen des Rettungsdienstbereichsplanes sind zu den bekannten Öffnungszeiten im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst einzusehen.

     

    Durchführung des Rettungsdienstes

     

    Die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis wird von den nachfolgenden Durchführenden wahrgenommen:

    Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Bad Salzungen e.V.
    Hersfelder Straße 1

    36433 Bad Salzungen

     

    Arbeiter-Samariter-Bund
    Regionalverband Südwestthüringen e. V.
    Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 11

    99817 Eisenach

     

    Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Eisenach e.V.
    Rot-Kreuz-Weg 1

    99817 Eisenach

     

    Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis

     

    Entsprechend § 12 ThürRettG sind die Standorte der Rettungswachen so festgelegt, dass die dort vorgehaltenen Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort im zugewiesenen Rettungswachenbereich in der Regel in einer Fahrzeit von 12, in dünn besiedelten Gebieten von 15 Minuten erreichen können.

     

     Gesamtvorhaltung an Rettungsmitteln im Wartburgkreis

    (RTW - Rettungstransportwagen, NEF - Notarzteinsatzfahrzeug, KTW - Krankentransportwagen)

    12 RTW

    davon

    10 RTW im Rettungsdienstbereich täglich 24 Std.

     

     

    1 RTW in Gumpelstadt täglich 12 Std.

       

    1 RTW in Hörselberg-Hainich täglich 12 Std. 

    3 NEF

    davon

    2 NEF im Rettungsdienstbereich täglich 24 Std.

       

    1 NEF in Eisenach montags - freitags je 12 Std.

    10 KTW

    davon

    1 KTW in Eisenach täglich je 8 Std.

        4 KTW in Eisenach Mo.-Fr. je 8 Std.
        1 KTW in Bad Salzungen täglich je 8 Std.
       

    4 KTW in Bad Salzungen Mo.-Fr. je 8 Std.

    Rettungswachenstandorte:

    • Eisenach
    • Behringen
    • Thal
    • Herda
    • Falken
    • Bad Salzungen
    • Vacha
    • Gumpelstadt
    • Dermbach
    • Geisa

     

    Notärztliche Versorgung im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis

     

    Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen stellt die bedarfsgerechte und flächendeckende notärztliche Versorgung im bodengebundenen Rettungsdienst gemäß ThürRettG sicher. Dies schließt die Erstellung der Notarztdienstpläne und die Überwachung der notärztlichen Versorgung ein.

    Die notärztliche Versorgung im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis wird von entsprechend qualifizierten Notärzten in zwei Notarztbereichen (entsprechend der Gebiete des Altlandkreises Eisenach und des Altlandkreises Bad Salzungen) unter Führung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst auf der Grundlage von Dienstplänen wahrgenommen.

Kontakt Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst


Amt für Sicherheit & Ordnung
Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst


Telefon: 03695 615901
Fax: 03695 615999
E-Mail: E-Mail an das Amt für Sicherheit & Ordnung senden

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OT Immelborn
36456 Barchfeld-Immelborn

Postanschrift

Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen

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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
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