Kreistag und Ausschüsse

Kreistag

Der Kreistag(Zeigt auf eine externe Webseite) ist neben dem Landrat politisches Gremium des Landkreises.

Er setzt sich zusammen aus dem Landratund fünfzig ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Bürgern des Landkreises auf fünf Jahre gewählt werden. Der Kreistag beschließt über die eigenen Aufgaben des Landkreises und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch die Kreisverwaltung. Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich.

Kreisausschuss

Dem Kreisausschuss(Zeigt auf eine externe Webseite) gehören der Landrat und sechs weitere Mitglieder des Kreistages an. Er tagt öffentlich.

Der Kreisausschuss bereitet die Sitzungen des Kreistages vor und stimmt die Arbeit der sonstigen Ausschüsse aufeinander ab. Er besitzt eigene Zuständigkeiten und kann Beschlüsse fassen, die unter der Bedeutung des Kreistages liegen und nicht ausdrücklich dem Landrat zugewiesen sind.

Flyer: Der Kreistag des Wartburgkreises 2021 bis 2027