
Kreistag und Ausschüsse
Kreistag
Der Kreistag(Zeigt auf eine externe Webseite) ist neben dem Landrat politisches Gremium des Landkreises.
Er setzt sich zusammen aus dem Landratund fünfzig ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Bürgern des Landkreises auf fünf Jahre gewählt werden. Der Kreistag beschließt über die eigenen Aufgaben des Landkreises und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch die Kreisverwaltung. Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich.
Kreisausschuss
Dem Kreisausschuss(Zeigt auf eine externe Webseite) gehören der Landrat und sechs weitere Mitglieder des Kreistages an. Er tagt öffentlich.
Der Kreisausschuss bereitet die Sitzungen des Kreistages vor und stimmt die Arbeit der sonstigen Ausschüsse aufeinander ab. Er besitzt eigene Zuständigkeiten und kann Beschlüsse fassen, die unter der Bedeutung des Kreistages liegen und nicht ausdrücklich dem Landrat zugewiesen sind.
Fachausschüsse
In den Fachausschüssen werden die Beschlüsse des Kreistages vorberaten. Sie tagen nichtöffentlich. Die Fachausschüsse werden mit Kreistagsmitgliedern besetzt. Ihnen können auch kreistagsfremde Personen angehören, die beratend tätig werden.
- Haushalts- und Finanzausschuss(Zeigt auf eine externe Webseite)
- Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung(Zeigt auf eine externe Webseite)
- Ausschuss für Schule, Kultur und Sport(Zeigt auf eine externe Webseite)
- Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit(Zeigt auf eine externe Webseite)
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz(Zeigt auf eine externe Webseite)
- Jugendhilfeausschuss(Zeigt auf eine externe Webseite)