Namensänderungsrecht

  • Bearbeitung von Anträgen auf Änderung des Vornamens oder des Familiennamens
  • Erteilung von Auskünften zum Namensrecht

  • Namensänderungsrecht

    Rechtsgrundlage für eine Namensänderung ist das Namensänderungsgesetz.

    Ein Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Namensänderung rechtfertigt.

    Für die von Ihnen gewünscht Änderung Ihres Familien- oder Vornamens ist ein Antrag von Ihnen erforderlich.

    Zuständige Behörde für die Entgegennahme eines Namensänderungsantrages ist die für Ihren Wohnort zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie auch die Auskunft, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragsbearbeitung beizubringen sind.

    Das Landratsamt Wartburgkreis ist die für die Entscheidung über den Namensänderungsantrag zuständige Behörde.

  • Kosten

    Die Änderung eines Namens ist kostenpflichtig.

    Es werden Gebühren und Auslagen erhoben. Welche Kosten auf Sie zukommen, kann - je nach Einzelfall - sehr unterschiedlich sein. Bei der Festsetzung der Gebühr sind der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, die Bedeutung und der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Namensänderung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Person maßgeblich.

Für weitere Auskünfte informieren Sie sich bitte persönlich bei der Namensänderungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis.

Zur Vermeidung einer längeren Wartezeit ist eine vorherige Terminvereinbarung ratsam.

Zuständigkeiten - Namensänderungsrecht


Bearbeitung in Telefonnummer Zimmernummer
Bad Salzungen 03695 617548 53

Kontakt Amt für Versorgung & Migration - Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten


Amt für Versorgung und Migration
Sachgebiet Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten

 


Fax: 03695 617597
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