Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Bereich Sicherheit & Ordnung

  • Benutzungsentgelte im Rettungsdienst 2024

    Auf der Grundlage des § 20 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008, zuletzt geändert am 16. November 2023, verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rettungswesens vom 16. Juli 2008, werden die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport zwischen dem Wartburgkreis und den Durchführenden einerseits sowie den Kostenträgern (Krankenkassen) und ihren Verbänden andererseits vereinbart.

    Die Benutzungsentgelte im Landkreis Wartburgkreis betragen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 für

     

    • den Rettungstransportwagen (RTW)             465,95 € / Einsatz,
    • das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)               333,01 € / Einsatz und
    • den Krankentransportwagen (KTW)             245,95 € / Einsatz.


    Entsprechend § 22 ThürRettG gelten diese Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.

     

  • Bestellung Bezirksschornsteinfegermeister Grimm

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar hat auf der Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242), in der aktuellen Fassung den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises mit Wirkung zum 01.01.2024 für die Dauer von 7 Jahren neu bestellt.

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Christopher Grimm
                Bahnhofstr. 18
                37293 Herleshausen
                Handy: 0151- 51243986

    Kehrbezirk Eisenach-003:

    Krauthausen/ OT Pferdsdorf und OT Spichra, Gerstungen/ OT Neustädt,
    OT Sallmannshausen, OT Lauchröden, OT Oberellen und OT Unterellen, Stadt Werra-Suhl-Tal/ OT Hausbreitenbach und OT Herda, Eisenach/ OT Hörschel, OT Neuenhof, OT Wartha und OT Göringen, Eisenach (straßenweise).

  • Jagdscheinverlängerung 2024

    Jagdscheininhaber mit Wohnsitz im Wartburgkreis können ihre Jagdscheine ab Februar auf dem Postweg oder nach vorheriger Terminvereinbarung verlängern lassen. Dafür sind folgende

    Unterlagen an das 

    Landratsamt Wartburgkreis
    Untere Jagdbehörde
    Erzberger Allee 14
    36433 Bad Salzungen

     zu senden oder beim Termin mitzubringen:

    - Jagdschein,
    - beidseitig unterzeichneter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Das unter https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/downloads/amt-fuer-sicherheit-ordnung#c2940 hinterlegte Formular ist zu verwenden und kann auch telefonisch unter 03695/615905 angefordert werden.),
    - Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung,
    - bei Antrag auf Gebührenermäßigung oder –befreiung geeignete Nachweise.

    Nutzen Sie zur Vereinbarung eines Termins die Online-Terminvergabe unter www.wartburgkreis.de oder melden Sie sich telefonisch unter 03695/615905 an.

    Erfolgt die Verlängerung des Jagdscheines auf dem Postweg, wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit Kostenbescheid an den Antragsteller gesandt. 

     

    Die öffentliche Bekanntmachung zur Jagdscheinverlängerung 2024 ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter
    https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-aus-dem-bereich-sicherheit-ordnung zu finden.


    gez. Krebs

    Landrat des Wartburgkreises

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