Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Bereich Sicherheit & Ordnung

  • Verkaufsoffener Sonntag 3.12.2023: Weihnachtsmarkt Eisenach

    Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises                     

     

    Verordnung

    des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Eisenach aus Anlass der „Weihnachtsmärkte“

     

    vom 14.09.2023

     

    Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.

     

    § 1

    Im Stadtgebiet Eisenach dürfen am Sonntag, den 03.12.2023 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr alle Verkaufsstellen aus Anlass der Weihnachtsmärkte geöffnet sein.

     

    § 2

    Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.

     

    § 3

    Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.

     

    § 4

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

     

    § 5

    Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist/vorliegt.

     

    Bad Salzungen, den 14.09.2023

     

    Krebs                                                                      

    Landrat des Wartburgkreises

  • Staatliche Fischerprüfung 2023 im Wartburgkreis

    Die staatliche Fischerprüfung 2023 findet am Sonnabend, den 25. November 2023 statt.

    Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens am 25. Oktober 2023 beim Landratsamt Wartburgkreis, Untere Fischereibehörde, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen schriftlich zu stellen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang der Thüringer Fischereiverbände oder eines entsprechenden zugelassenen Online-Kurses.

    Die Prüfungsgebühr in Höhe von zur Zeit 35,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten oder der Nachweis der Zahlung zu erbringen.
    Informationen und das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Wartburgkreises www.wartburgkreis.de unter „Leben im Wartburgkreis / Ordnung & Sicherheit / Fischerei“.

  • Verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Bad Salzungen

    Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises                     

    Verordnung

    des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Bad Salzungen aus besonderen Anlässen

    vom 03.04.2023

    Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.

     

    § 1

    In der Kernstadt Bad Salzungen dürfen an folgenden Sonntagen jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr alle Verkaufsstellen geöffnet sein.

     

    Sonntag, den 07.05.2023

    Anlass: Bauern- und Pflanzenmarktes / Autoschau


    Sonntag, den 02.07.2023

    Anlass: Stadtfest


    Sonntag, den 10.09.2023

    Anlass: Kinder- und Familienfest


    Sonntag, den 03.12.2023

    Anlass: Weihnachtsmarkt

     

    § 2

    Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.

     

    § 3

    Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von

    § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.

     

    § 4

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

     

    § 5

    Fällt ein unter § 1 genannter besonderer Anlass aus, hat dies zur Folge, dass die Ermächtigung zur Verkaufsöffnung entfällt und eine Öffnung der Verkaufsstellen ist an diesem Sonntag nicht möglich.

     

    Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der jeweilige besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist.

     

    Bad Salzungen, den 03.04.2023

     

     

    Krebs                                                                       

    Landrat des Wartburgkreises

  • Verkaufsoffener Sonntag: Eisenach macht Mobil (07. Mai 2023)

    Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises                     

    Verordnung des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet
    Eisenach aus Anlass der Veranstaltung „Eisenach macht Mobil“

    vom 11. April 2023


    Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.

    § 1
    Im Stadtgebiet Eisenach dürfen am Sonntag, den 07.05.2023 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr alle Verkaufsstellen geöffnet sein.

    § 2
    Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.
     
    § 3
    Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.

    § 4
    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

    § 5
    Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist/vorliegt.

    Bad Salzungen, den 11. April 2023


    Krebs                                                                       
    Landrat des Wartburgkreises

     

  • Verkaufsoffene Sonntage Vacha: Vitusmarkt (02.07.2023) u. Herzermarkt (03.12.2023)

    Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises                     

    Verordnung

    des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Vacha aus besonderem Anlass vom 23.02.2023

     

    Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.

    § 1

    In der Stadt Vacha Ortsteil Vacha dürfen aus nachfolgenden Anlässen alle Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen geöffnet sein.

    Vitusmarkt am Sonntag, den 02.07.2023 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Herzermarkt am Sonntag, den 03.12.2023 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

              

    § 2

    Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.

     

    § 3

    Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.


    § 4

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

     

    § 5

    Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der jeweilige besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist.

     

    Bad Salzungen, den 23.02.2023

     

    Krebs                                                                                                                      

    Landrat des Wartburgkreises

  • Jagdscheinverlängerung 2023

    Jagdscheinverlängerung 2023

    Jagdscheininhaber mit Wohnsitz im Wartburgkreis können ihre Jagdscheine ab sofort auf dem Postweg oder nach vorheriger Terminvereinbarung verlängern lassen. Dafür sind folgende Unterlagen an das
     

    Landratsamt Wartburgkreis

    Untere Jagdbehörde

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen
     

    zu senden oder beim Termin mitzubringen:

     

     

    Nutzen Sie zur Vereinbarung eines Termins die Online-Terminvergabe unter www.wartburgkreis.de oder melden Sie sich telefonisch unter 03695/615905 an.

    Erfolgt die Verlängerung des Jagdscheines auf dem Postweg, wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit Kostenbescheid an den Antragsteller gesandt.

     

    gez. Krebs

    Landrat des Wartburgkreises

  • Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsentgelte im Rettungsdienst

    Auf der Grundlage des § 20 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 07. Dezember 2022, verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des ThürRettG vom 07. Dezember 2022, werden die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport zwischen dem Wartburgkreis und den Durchführenden einerseits sowie den Kostenträgern (Krankenkassen) und ihren Verbänden andererseits vereinbart.

    Die Benutzungsentgelte im Landkreis Wartburgkreis betragen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 für

     

    • den Rettungstransportwagen (RTW)          456,24 €/ Einsatz
    • das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)              325,48 €/ Einsatz und
    • den Krankentransportwagen (KTW)           236,24 €/ Einsatz.

     

    Entsprechend § 22 ThürRettG gelten diese Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.

  • Computerkurse Jagdkataster

    Im Zeitraum von September bis Oktober 2022 finden wieder Computerkurse für Jagdkataster für Einsteiger und Fortgeschrittenen statt. Der Kursbeitrag beträgt 45 Euro pro Kurs für einen Teilnehmer je Jagdgenossenschaft. Für jeden weiteren Teilnehmer dieser Jagdgenossenschaft zusätzlich 15 Euro. PC´s für Schulungszwecke sind vorhanden. Es können auch eigene Notebooks mitgebracht werden. Die Bezahlung erfolgt per Barzahlung vor Kursbeginn.

    Alle Kurse finden unter den zum Zeitpunkt des jeweiligen Lehrganges geltenden Corona-Auflagen statt. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Mund-Nasen-Schutz und auf die Abstandsregelungen zu achten. Aufgrund der aktuellen Situation sind unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen nur begrenzte Kursplätze verfügbar. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten.

    Anmeldungen per Post oder Fax senden sind zu richten an den TVJE e.V. Die Anmeldung gilt als verbindlich.

    Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften     und Eigenjagdbezirkinhaber e.V.
    Alfred-Hess-Straße 8
    99094 Erfurt

    Tel.: 0361-26 25 32 50
    Fax: 0361-26 25 35 02
    E-Mail: tvje@tbv-erfurt.de


    Wenn die Schulung entfällt, werden die Teilnehmer selbstverständlich informiert. Bei Nichterscheinen oder bei Absage später als eine Woche vor der Schulung wird ein Unkostenbeitrag von 30 Euro berechnet.

    Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen werden bearbeitet. Um Mitteilung der E-Mail-Adresse wird gebeten.

    Einsteigerkurs: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    - erste Schritte zur Erstellung eines neuen Jagdkatasters mit Version 9
    - Übungen zur Datenpflege der Jagdgenossen und Flurstücke
    - Grundlegende Programmbedienung


    Kurs für Fortgeschrittene: 18:15 Uhr bis 20:00 Uhr
    - Neuheiten der Version 9
    - Aktualisierung eines vorhandenen Jagdkatasters
    - Arbeiten mit dem grafischen Modul „Kartenfenster“
    - Erläuterung spezieller Probleme bei der Aktualisierung
    - diverse Themen zur Jagdpachtverwaltung

    Kurs-Referent ist Dirk Model, Gesellschaft für Informationssysteme mbH (GIS).

    26.09.2022                                                05.10.2022
    Agrargenossenschaft Kauern            Volkshochschule
    Kaimberger Straße 2                             Güntherstraße 26
    07554 Kauern                                          99706 Sondershausen
                                        
    27.09.2022                                        06.10.2022
    Ingenieurbüro Six                          Landvolkbildung Thüringen e. V.
    Schlossstraße 15                            Am Burgblick 19 a
    07407 Rudolstadt                          07646 Stadtroda


    29.09.2022                                         11.10.2022
    Tibor EDV Consulting GmbH       Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster
    Rießner Straße 12b                         Kloster 1
    99427 Weimar                                   98530 Rohr

                                        
    04.10.2022                                
    Staatliche Grundschule Creuzburg                
    Klosterstraße 34            
    99831 Creuzburg
                    

     

  • Verordnung des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten vom 26.04.2022

    Aufgrund des § 8 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 540) wird für anerkannte Kur- und Erholungsorte sowie für die nachfolgend genannten Ausflugsorte im Wartburgkreis das Offenhalten der Verkaufsstellen wie folgt verordnet.

    § 1
    Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen und welche Orte Kur- und Erholungsorte sowie Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr im Sinne von § 8 Absatz 1 ThürLadÖffG sind.

    § 2
    Geltungsbereich

    (1) Die Verordnung gilt in Verbindung mit dem Thüringer Kurortegesetz – ThürKOG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293) für:

    -    die Heilbäder Bad Liebenstein und Bad Salzungen (§ 2 Pkt. 1 ThürKOG) und
    -    den Erholungsort Ruhla (§ 2 Pkt. 8 ThürKOG).

    (2) Sie gilt darüber hinaus für nachfolgend aufgeführte Gemeinden mit überörtlich bedeutsamer Tourismusfunktion als Schwerpunkte Tourismus gemäß Z 4-6 und G 4-34 Regionalplan Südwestthüringen:

    -    Eisenach Ortsteil Neuenhof-Hörschel 
    -    Creuzburg
    -    Dermbach
    -    Geisa
    -    Hörselberg-Hainich
    -    Mihla 
    -    Treffurt
    -    Vacha

    (3) Gilt darüber hinaus für Eisenach mit spezifischer Tourismusfunktion Kultur und Städte gemäß G 4-35 Regionalplan Südwestthüringen:


        § 3
        Öffnungszeiten

        (1) Verkaufsstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von sechs zusammenhängenden Stunden im Zeitraum zwischen 11.00 und 20.00 Uhr für den Verkauf von Reisebedarf (Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten), Devotionalien sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, öffnen.
        
        (2) Die zusätzlichen Öffnungszeiten gelten nicht am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen Verkaufsstellen nur bis 14.00 Uhr öffnen.
        
        § 4
        Aushang und Anzeige
        
        Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten ist durch Aushang, von außen deutlich sichtbar, bekannt zu geben und der zuständigen unteren Gewerbebehörde (Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Sicherheit und Ordnung, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen) anzuzeigen.
        
        § 5
        Ordnungswidrigkeiten
        
    Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 ThürLadÖffG.
        
        § 6
        Inkrafttreten, Außerkrafttreten
        
    (1) Die Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

    (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten vom 04.04.2007 und die Verordnung zur Ladenöffnung im Ausflugsort Eisenach vom 31.01.2007 außer Kraft.

    Bad Salzungen, den 26.04.2022


    gez. Krebs    
    Landrat des Wartburgkreises    
     

  • Bekanntmachung über die Bestellung von Bezirksschornsteinfegern

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar hat auf der Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242), in der aktuellen Fassung die nachfolgend genannten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises mit Wirkung zum 01.01.2022 für die Dauer von 7 Jahren neu bestellt.

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Sven Streckhardt

                Emilienstraße 13  

                99817 Eisenach

                Tel.: 03691-888600

    Kehrbezirk Eisenach-001:

    Hörselberg-Hainich/ OT Hastrungsfeld, OT Ettenhausen/Nesse, OT Melborn, OT Wenigenlupnitz, OT Großenlupnitz, OT Beuernfeld, OT Bolleroda, OT Hütscheroda, OT Wolfsbehringen, OT Behringen, OT Reichenbach, OT Craula und OT Tüngeda, Eisenach/ OT  Stockhausen, Eisenach (straßenweise).

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Gerald Wandt

                Auf dem Pfarrland 7

                99834 Gerstungen/ OT Lauchröden

                Tel.: 036927-90663

    Kehrbezirk Eisenach-003:

    Krauthausen/ OT Pferdsdorf und OT Spichra, Gerstungen/ OT Neustädt, OT Sallmannshausen, OT Lauchröden, OT Oberellen und OT Unterellen, Stadt Werra-Suhl-Tal/ OT Hausbreitenbach und OT Herda, Eisenach/ OT Hörschel, OT Neuenhof, OT Wartha und OT Göringen, Eisenach (straßenweise).

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Mathias Wohlfahrt

                Hauptstr. 33

                99848 Wutha-Farnroda

                Tel.: 036921-27611

    Kehrbezirk Eisenach -004:

    Gerstungen/ OT Clausberg, OT Hütschhof, OT Marksuhl und OT Förtha, Stadt Werra-Suhl-Tal/ OT Wünschensuhl, Eisenach (straßenweise)

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Holger Huhn

                Oberlandstraße 26

                99817 Eisenach/ OT Stedtfeld

                Tel.: 03691-893255

    Kehrbezirk Eisenach-005:

    Nazza, Frankenroda, Amt Creuzburg/ OT Ebenshausen und OT Mihla, Lauterbach, Bischofroda, Berka vor dem Hainich, Krauthausen/ OT Ütteroda, Eisenach/ OT Stedtfeld, OT Neukirchen, OT Stregda und OT Berteroda, Eisenach (straßenweise).

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Mathias Borth

                Johannes-Rothe-Straße 4

                99831 Creuzburg

                Tel.: 036926-98491

    Kehrbezirk Wartburgkreis-002:

    Amt Creuzburg/ OT Creuzburg, OT Buchenau und OT Scherbda, Treffurt mit den Ortsteilen Ifta, Großburschla, Schnellmannshausen und Falken, Hallungen

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Gabriel Simon

                Am Hohen Rain 5

                99837 Berka/Werra-OT Gospenroda

                Tel.: 036922-20778

    Kehrbezirk Wartburgkreis-003:

    Stadt Werra-Suhl-Tal/ OT Berka/Werra, OT Vitzeroda, OT Gospenroda, OT Horschlitt,
    OT Fernbreitenbach, OT Dankmarshausen, OT Dippach und OT Großensee, Gerstungen mit dem Ortsteil Untersuhl

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Ingo Dorn

                Auf der Hutweide 33

                99848 Wutha-Farnroda

                Tel.: 036921- 315830

    Kehrbezirk Wartburgkreis-004:

    Hörselberg-Hainich/ OT Burla, OT Kälberfeld, OT Sättelstädt und OT Sondra, Ruhla mit den Ortsteilen Kittelsthal und Thal, Seebach, Eisenach, Am Schleierborn 1-4

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Gerald Konrad

                Buttlarer Straße 16

                36419 Geisa

                Tel.: 036967-75265

    Kehrbezirk Wartburgkreis-007:

    Geisa mit den Ortsteilen Wiesenfeld, Geismar, Spahl, Reinhards, Ketten, Walkes, Apfelbach, Borsch, Bremen, Otzbach und Geblar, Schleid mit den Ortsteilen Motzlar, Kranlucken und Zitters, Gerstengrund, Buttlar mit den Ortsteilen Wenigentaft und Bermbach, Borbels, Mieswarz, Oechsen mit dem Ortsteil Lenders,  Vacha/ OT Mariengart, OT Masbach und OT Wölferbütt, Dermbach/ OT Oberalba, Unterbreizbach/ OT Mühlwärts/Schacht II

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Uwe Nenzel

                Rhönweg 3

                36145 Hofbieber

                Tel.: 06684-625

    Kehrbezirk Wartburgkreis-009:

    Krayenberggemeinde/ OT Dietlas, Dermbach mit den Ortsteilen Stadtlengsfeld, Gehaus, Hohenwart, Unteralba, Lindigshof, Mebritz, Lindenau, Glattbach, Neidhartshausen, Zella, Brunnhartshausen, Föhlritz und Steinberg, Empfertshausen, Wiesenthal

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Axel Peter Elsner

                Am Ulsterberg 21

                36414 Unterbreizbach

                Tel.: 036962-25758

    Kehrbezirk Wartburgkreis-010:

    Vacha mit den Ortsteilen Martinroda, Völkershausen und Willmanns, Unterbreizbach mit den Ortsteilen Sünna, Hüttenroda, Mosa, Deicheroda, Räsa und Pferdsdorf

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Peter Sauerbrei

                Glücksbrunn 7

                36448 Bad Liebenstein

                Tel.: 036961-30834

    Kehrbezirk Wartburgkreis-011:

    Bad Liebenstein mit allen Ortsteilen, Gemeinde Barchfeld-Immelborn/ OT Barchfeld (nur Autohaus Lehnert und Heimatgrund), Bad Salzungen/ OT Gumpelstadt (nur Alte Warth), OT Waldfisch und OT Möhra

     

    Herr Bezirksschornsteinfegermeister

                Dirk Simon

                Katharinenstr. 123

                99817 Eisenach

                Tel.: 03691-898010

    Kehrbezirk Wartburgkreis-012:

    Eisenach (nur Ziegeleistr. und Stregdaer Allee), Gerstungen/ OT Burkhardtroda, OT Eckardtshausen, OT Lindigshof, OT Wilhelmsthal (Wohnhäuser), OT Meileshof, OT Wilhelmsthal–TBZ und OT Wolfsburg-Unkeroda, Bad Salzungen (straßenweise) mit den Ortsteilen Ettenhausen/Suhl, Dönges, Frauensee, Gumpelstadt, Etterwinden, Kupfersuhl, Kaltenborn und Wildprechtroda

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