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Verkaufsoffener Sonntag 3.12.2023: Weihnachtsmarkt Eisenach
Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises
Verordnung
des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet Eisenach aus Anlass der „Weihnachtsmärkte“
vom 14.09.2023
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.
§ 1
Im Stadtgebiet Eisenach dürfen am Sonntag, den 03.12.2023 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr alle Verkaufsstellen aus Anlass der Weihnachtsmärkte geöffnet sein.
§ 2
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
§ 5
Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist/vorliegt.
Bad Salzungen, den 14.09.2023
Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Staatliche Fischerprüfung 2023 im Wartburgkreis
Die staatliche Fischerprüfung 2023 findet am Sonnabend, den 25. November 2023 statt.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens am 25. Oktober 2023 beim Landratsamt Wartburgkreis, Untere Fischereibehörde, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen schriftlich zu stellen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang der Thüringer Fischereiverbände oder eines entsprechenden zugelassenen Online-Kurses.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von zur Zeit 35,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten oder der Nachweis der Zahlung zu erbringen.
Informationen und das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Wartburgkreises www.wartburgkreis.de unter „Leben im Wartburgkreis / Ordnung & Sicherheit / Fischerei“.
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Verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Bad Salzungen
Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises
Verordnung
des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Bad Salzungen aus besonderen Anlässen
vom 03.04.2023
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.
§ 1
In der Kernstadt Bad Salzungen dürfen an folgenden Sonntagen jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr alle Verkaufsstellen geöffnet sein.
Sonntag, den 07.05.2023
Anlass: Bauern- und Pflanzenmarktes / Autoschau
Sonntag, den 02.07.2023Anlass: Stadtfest
Sonntag, den 10.09.2023Anlass: Kinder- und Familienfest
Sonntag, den 03.12.2023Anlass: Weihnachtsmarkt
§ 2
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von
§ 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
§ 5
Fällt ein unter § 1 genannter besonderer Anlass aus, hat dies zur Folge, dass die Ermächtigung zur Verkaufsöffnung entfällt und eine Öffnung der Verkaufsstellen ist an diesem Sonntag nicht möglich.
Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der jeweilige besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist.
Bad Salzungen, den 03.04.2023
Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Verkaufsoffener Sonntag: Eisenach macht Mobil (07. Mai 2023)
Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises
Verordnung des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet
Eisenach aus Anlass der Veranstaltung „Eisenach macht Mobil“vom 11. April 2023
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.§ 1
Im Stadtgebiet Eisenach dürfen am Sonntag, den 07.05.2023 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr alle Verkaufsstellen geöffnet sein.§ 2
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.§ 5
Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist/vorliegt.Bad Salzungen, den 11. April 2023
Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Verkaufsoffene Sonntage Vacha: Vitusmarkt (02.07.2023) u. Herzermarkt (03.12.2023)
Öffentliche Bekanntmachung des Wartburgkreises
Verordnung
des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Vacha aus besonderem Anlass vom 23.02.2023
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.
§ 1
In der Stadt Vacha Ortsteil Vacha dürfen aus nachfolgenden Anlässen alle Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen geöffnet sein.
Vitusmarkt am Sonntag, den 02.07.2023 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Herzermarkt am Sonntag, den 03.12.2023 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
§ 2
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§ 4Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
§ 5
Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der jeweilige besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist.
Bad Salzungen, den 23.02.2023
Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Jagdscheinverlängerung 2023
Jagdscheinverlängerung 2023
Jagdscheininhaber mit Wohnsitz im Wartburgkreis können ihre Jagdscheine ab sofort auf dem Postweg oder nach vorheriger Terminvereinbarung verlängern lassen. Dafür sind folgende Unterlagen an das
Landratsamt Wartburgkreis
Untere Jagdbehörde
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
zu senden oder beim Termin mitzubringen:
- Jagdschein,
- beidseitig unterzeichneter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Das unter https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/downloads/amt-fuer-sicherheit-ordnung#c2940 hinterlegte Formular ist zu verwenden und kann auch telefonisch unter 03695/615905 angefordert werden.),
- Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung,
- bei Antrag auf Gebührenermäßigung oder –befreiung geeignete Nachweise.
Nutzen Sie zur Vereinbarung eines Termins die Online-Terminvergabe unter www.wartburgkreis.de oder melden Sie sich telefonisch unter 03695/615905 an.
Erfolgt die Verlängerung des Jagdscheines auf dem Postweg, wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit Kostenbescheid an den Antragsteller gesandt.
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsentgelte im Rettungsdienst
Auf der Grundlage des § 20 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 07. Dezember 2022, verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des ThürRettG vom 07. Dezember 2022, werden die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport zwischen dem Wartburgkreis und den Durchführenden einerseits sowie den Kostenträgern (Krankenkassen) und ihren Verbänden andererseits vereinbart.
Die Benutzungsentgelte im Landkreis Wartburgkreis betragen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 für
- den Rettungstransportwagen (RTW) 456,24 €/ Einsatz
- das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 325,48 €/ Einsatz und
- den Krankentransportwagen (KTW) 236,24 €/ Einsatz.
Entsprechend § 22 ThürRettG gelten diese Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.
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Computerkurse Jagdkataster
Im Zeitraum von September bis Oktober 2022 finden wieder Computerkurse für Jagdkataster für Einsteiger und Fortgeschrittenen statt. Der Kursbeitrag beträgt 45 Euro pro Kurs für einen Teilnehmer je Jagdgenossenschaft. Für jeden weiteren Teilnehmer dieser Jagdgenossenschaft zusätzlich 15 Euro. PC´s für Schulungszwecke sind vorhanden. Es können auch eigene Notebooks mitgebracht werden. Die Bezahlung erfolgt per Barzahlung vor Kursbeginn.
Alle Kurse finden unter den zum Zeitpunkt des jeweiligen Lehrganges geltenden Corona-Auflagen statt. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Mund-Nasen-Schutz und auf die Abstandsregelungen zu achten. Aufgrund der aktuellen Situation sind unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen nur begrenzte Kursplätze verfügbar. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten.
Anmeldungen per Post oder Fax senden sind zu richten an den TVJE e.V. Die Anmeldung gilt als verbindlich.
Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 ErfurtTel.: 0361-26 25 32 50
Fax: 0361-26 25 35 02
E-Mail: tvje@tbv-erfurt.de
Wenn die Schulung entfällt, werden die Teilnehmer selbstverständlich informiert. Bei Nichterscheinen oder bei Absage später als eine Woche vor der Schulung wird ein Unkostenbeitrag von 30 Euro berechnet.Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen werden bearbeitet. Um Mitteilung der E-Mail-Adresse wird gebeten.
Einsteigerkurs: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- erste Schritte zur Erstellung eines neuen Jagdkatasters mit Version 9
- Übungen zur Datenpflege der Jagdgenossen und Flurstücke
- Grundlegende Programmbedienung
Kurs für Fortgeschrittene: 18:15 Uhr bis 20:00 Uhr
- Neuheiten der Version 9
- Aktualisierung eines vorhandenen Jagdkatasters
- Arbeiten mit dem grafischen Modul „Kartenfenster“
- Erläuterung spezieller Probleme bei der Aktualisierung
- diverse Themen zur JagdpachtverwaltungKurs-Referent ist Dirk Model, Gesellschaft für Informationssysteme mbH (GIS).
26.09.2022 05.10.2022
Agrargenossenschaft Kauern Volkshochschule
Kaimberger Straße 2 Güntherstraße 26
07554 Kauern 99706 Sondershausen
27.09.2022 06.10.2022
Ingenieurbüro Six Landvolkbildung Thüringen e. V.
Schlossstraße 15 Am Burgblick 19 a
07407 Rudolstadt 07646 Stadtroda
29.09.2022 11.10.2022
Tibor EDV Consulting GmbH Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster
Rießner Straße 12b Kloster 1
99427 Weimar 98530 Rohr
04.10.2022
Staatliche Grundschule Creuzburg
Klosterstraße 34
99831 Creuzburg
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Verordnung des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten vom 26.04.2022
Aufgrund des § 8 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 540) wird für anerkannte Kur- und Erholungsorte sowie für die nachfolgend genannten Ausflugsorte im Wartburgkreis das Offenhalten der Verkaufsstellen wie folgt verordnet.
§ 1
Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen und welche Orte Kur- und Erholungsorte sowie Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr im Sinne von § 8 Absatz 1 ThürLadÖffG sind.§ 2
Geltungsbereich(1) Die Verordnung gilt in Verbindung mit dem Thüringer Kurortegesetz – ThürKOG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293) für:
- die Heilbäder Bad Liebenstein und Bad Salzungen (§ 2 Pkt. 1 ThürKOG) und
- den Erholungsort Ruhla (§ 2 Pkt. 8 ThürKOG).(2) Sie gilt darüber hinaus für nachfolgend aufgeführte Gemeinden mit überörtlich bedeutsamer Tourismusfunktion als Schwerpunkte Tourismus gemäß Z 4-6 und G 4-34 Regionalplan Südwestthüringen:
- Eisenach Ortsteil Neuenhof-Hörschel
- Creuzburg
- Dermbach
- Geisa
- Hörselberg-Hainich
- Mihla
- Treffurt
- Vacha(3) Gilt darüber hinaus für Eisenach mit spezifischer Tourismusfunktion Kultur und Städte gemäß G 4-35 Regionalplan Südwestthüringen:
§ 3
Öffnungszeiten(1) Verkaufsstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von sechs zusammenhängenden Stunden im Zeitraum zwischen 11.00 und 20.00 Uhr für den Verkauf von Reisebedarf (Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten), Devotionalien sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, öffnen.
(2) Die zusätzlichen Öffnungszeiten gelten nicht am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen Verkaufsstellen nur bis 14.00 Uhr öffnen.
§ 4
Aushang und Anzeige
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten ist durch Aushang, von außen deutlich sichtbar, bekannt zu geben und der zuständigen unteren Gewerbebehörde (Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Sicherheit und Ordnung, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen) anzuzeigen.
§ 5
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 ThürLadÖffG.
§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten vom 04.04.2007 und die Verordnung zur Ladenöffnung im Ausflugsort Eisenach vom 31.01.2007 außer Kraft.
Bad Salzungen, den 26.04.2022
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
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Bekanntmachung über die Bestellung von Bezirksschornsteinfegern
Das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar hat auf der Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242), in der aktuellen Fassung die nachfolgend genannten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises mit Wirkung zum 01.01.2022 für die Dauer von 7 Jahren neu bestellt.
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Sven Streckhardt
Emilienstraße 13
99817 Eisenach
Tel.: 03691-888600
Kehrbezirk Eisenach-001:
Hörselberg-Hainich/ OT Hastrungsfeld, OT Ettenhausen/Nesse, OT Melborn, OT Wenigenlupnitz, OT Großenlupnitz, OT Beuernfeld, OT Bolleroda, OT Hütscheroda, OT Wolfsbehringen, OT Behringen, OT Reichenbach, OT Craula und OT Tüngeda, Eisenach/ OT Stockhausen, Eisenach (straßenweise).
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Gerald Wandt
Auf dem Pfarrland 7
99834 Gerstungen/ OT Lauchröden
Tel.: 036927-90663
Kehrbezirk Eisenach-003:
Krauthausen/ OT Pferdsdorf und OT Spichra, Gerstungen/ OT Neustädt, OT Sallmannshausen, OT Lauchröden, OT Oberellen und OT Unterellen, Stadt Werra-Suhl-Tal/ OT Hausbreitenbach und OT Herda, Eisenach/ OT Hörschel, OT Neuenhof, OT Wartha und OT Göringen, Eisenach (straßenweise).
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Mathias Wohlfahrt
Hauptstr. 33
99848 Wutha-Farnroda
Tel.: 036921-27611
Kehrbezirk Eisenach -004:
Gerstungen/ OT Clausberg, OT Hütschhof, OT Marksuhl und OT Förtha, Stadt Werra-Suhl-Tal/ OT Wünschensuhl, Eisenach (straßenweise)
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Holger Huhn
Oberlandstraße 26
99817 Eisenach/ OT Stedtfeld
Tel.: 03691-893255
Kehrbezirk Eisenach-005:
Nazza, Frankenroda, Amt Creuzburg/ OT Ebenshausen und OT Mihla, Lauterbach, Bischofroda, Berka vor dem Hainich, Krauthausen/ OT Ütteroda, Eisenach/ OT Stedtfeld, OT Neukirchen, OT Stregda und OT Berteroda, Eisenach (straßenweise).
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Mathias Borth
Johannes-Rothe-Straße 4
99831 Creuzburg
Tel.: 036926-98491
Kehrbezirk Wartburgkreis-002:
Amt Creuzburg/ OT Creuzburg, OT Buchenau und OT Scherbda, Treffurt mit den Ortsteilen Ifta, Großburschla, Schnellmannshausen und Falken, Hallungen
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Gabriel Simon
Am Hohen Rain 5
99837 Berka/Werra-OT Gospenroda
Tel.: 036922-20778
Kehrbezirk Wartburgkreis-003:
Stadt Werra-Suhl-Tal/ OT Berka/Werra, OT Vitzeroda, OT Gospenroda, OT Horschlitt,
OT Fernbreitenbach, OT Dankmarshausen, OT Dippach und OT Großensee, Gerstungen mit dem Ortsteil UntersuhlHerr Bezirksschornsteinfegermeister
Ingo Dorn
Auf der Hutweide 33
99848 Wutha-Farnroda
Tel.: 036921- 315830
Kehrbezirk Wartburgkreis-004:
Hörselberg-Hainich/ OT Burla, OT Kälberfeld, OT Sättelstädt und OT Sondra, Ruhla mit den Ortsteilen Kittelsthal und Thal, Seebach, Eisenach, Am Schleierborn 1-4
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Gerald Konrad
Buttlarer Straße 16
36419 Geisa
Tel.: 036967-75265
Kehrbezirk Wartburgkreis-007:
Geisa mit den Ortsteilen Wiesenfeld, Geismar, Spahl, Reinhards, Ketten, Walkes, Apfelbach, Borsch, Bremen, Otzbach und Geblar, Schleid mit den Ortsteilen Motzlar, Kranlucken und Zitters, Gerstengrund, Buttlar mit den Ortsteilen Wenigentaft und Bermbach, Borbels, Mieswarz, Oechsen mit dem Ortsteil Lenders, Vacha/ OT Mariengart, OT Masbach und OT Wölferbütt, Dermbach/ OT Oberalba, Unterbreizbach/ OT Mühlwärts/Schacht II
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Uwe Nenzel
Rhönweg 3
36145 Hofbieber
Tel.: 06684-625
Kehrbezirk Wartburgkreis-009:
Krayenberggemeinde/ OT Dietlas, Dermbach mit den Ortsteilen Stadtlengsfeld, Gehaus, Hohenwart, Unteralba, Lindigshof, Mebritz, Lindenau, Glattbach, Neidhartshausen, Zella, Brunnhartshausen, Föhlritz und Steinberg, Empfertshausen, Wiesenthal
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Axel Peter Elsner
Am Ulsterberg 21
36414 Unterbreizbach
Tel.: 036962-25758
Kehrbezirk Wartburgkreis-010:
Vacha mit den Ortsteilen Martinroda, Völkershausen und Willmanns, Unterbreizbach mit den Ortsteilen Sünna, Hüttenroda, Mosa, Deicheroda, Räsa und Pferdsdorf
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Peter Sauerbrei
Glücksbrunn 7
36448 Bad Liebenstein
Tel.: 036961-30834
Kehrbezirk Wartburgkreis-011:
Bad Liebenstein mit allen Ortsteilen, Gemeinde Barchfeld-Immelborn/ OT Barchfeld (nur Autohaus Lehnert und Heimatgrund), Bad Salzungen/ OT Gumpelstadt (nur Alte Warth), OT Waldfisch und OT Möhra
Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Dirk Simon
Katharinenstr. 123
99817 Eisenach
Tel.: 03691-898010
Kehrbezirk Wartburgkreis-012:
Eisenach (nur Ziegeleistr. und Stregdaer Allee), Gerstungen/ OT Burkhardtroda, OT Eckardtshausen, OT Lindigshof, OT Wilhelmsthal (Wohnhäuser), OT Meileshof, OT Wilhelmsthal–TBZ und OT Wolfsburg-Unkeroda, Bad Salzungen (straßenweise) mit den Ortsteilen Ettenhausen/Suhl, Dönges, Frauensee, Gumpelstadt, Etterwinden, Kupfersuhl, Kaltenborn und Wildprechtroda