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Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Jahr 2023
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES WARTBURGKREISES
Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt der Wartburgkreis die folgende, vom Kreistag am 13. Dezember 2022 beschlossene Haushaltssatzung.
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 227.879.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 32.141.200 €
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 25.847.300 € festgesetzt.
§ 4
Kreis- und Schulumlage
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird bei einem Umlagesoll von 63.128.100 € auf 34,702 % festgesetzt. Das entspricht bei 158.900 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Kreisumlage von 397,28 € pro Kreiseinwohner.
Der Umlagesatz der Schulumlage wird bei einem Umlagesoll von 5.867.100 € auf 4,442 % festgesetzt. Das entspricht bei 117.094 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Schulumlage von 50,11 € pro Kreiseinwohner.
Die Kreisumlage und Schulumlage sind jeweils mit einem Zwölftel des Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für rückständige Beträge (bei der Kreisumlage und / oder Schulumlage) können von den säumigen Gemeinden Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gefordert werden.
§ 5
Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Es gilt der vom Kreistag am 13. Dezember 2022 beschlossene Stellenplan.
Der Landrat ist ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann frei werdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
§ 7
In-Kraft-Treten
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Bad Salzungen, 13.01.2023
Krebs
LANDRAT DES
WARTBURGKREISES
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Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2022
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES WARTBURGKREISES
Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115), erlässt der Wartburgkreis die folgende, vom Kreistag am 7. Dezember 2021 beschlossene Haushaltssatzung.
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 209.083.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 16.801.300 €
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 29.272.100 € festgesetzt.
§ 4
Kreis- und Schulumlage
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird bei einem Umlagesoll von 60.445.900 € auf 34,450 % festgesetzt. Das entspricht bei 159.937 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Kreisumlage von 377,94 € pro Kreiseinwohner.
Der Umlagesatz der Schulumlage wird bei einem Umlagesoll von 2.124.400 € auf 1,667 % festgesetzt. Das entspricht bei 117.967 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Schulumlage von 18,01 € pro Kreiseinwohner.
Die Kreisumlage und Schulumlage sind jeweils mit einem Zwölftel des Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für rückständige Beträge (bei der Kreisumlage und / oder Schulumlage) können von den säumigen Gemeinden Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gefordert werden.
§ 5
Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Es gilt der vom Kreistag am 7. Dezember 2021 beschlossene Stellenplan.
Der Landrat ist ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann frei werdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
§ 7
In-Kraft-Treten
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Bad Salzungen, den 22.02.2022
LANDRAT DES
WARTBURGKREISES
gez. Krebs (Siegel)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2 0 2 2
Die vorstehende Haushaltssatzung 2022 wird öffentlich bekannt gemacht.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 10. Januar 2022, Az.: 240.3-1512-002/22-WAK den Eingang der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen des Landkreises Wartburgkreis für das Haushaltsjahr 2022 bestätigt.
Es hat folgenden Wortlaut:
„Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Insbesondere sind im Jahr 2022 keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Für die Jahre, für die im Jahr 2022 einzugehende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind, sind keine Kreditaufnahmen geplant. Es sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 29.272.100 EUR für die Jahre 2023 – 2025 veranschlagt.
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 5.000.000 EUR für den Haushalt des Landkreises selbst übersteigt nicht ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen in Höhe von 209.083.000 EUR und unterliegt damit keiner Genehmigungspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Ekaterina Härtel“
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung 2022 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
2. März 2022 bis einschließlich 15. März 2022
(außer Samstag, Sonntag und Feiertag)
im Landratsamt Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, Zimmer 231,
36433 Bad Salzungen
Montag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2022 unter oben genannter Anschrift möglich.
Die Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Jahr 2022 ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/landkreis-politik/haushalt zu finden.
Bad Salzungen, den 22.02.2022
LANDRAT DES WARTBURGKREISES
gez. Krebs (Siegel)