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Badegewässer im Wartburgkreis: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 der ThürBgwVO
Information des Gesundheitsamtes
Badegewässer im Wartburgkreis: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 der ThürBgwVO
Nach der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO) gehört es zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen vor jeder Badesaison die Badegewässer zu bestimmen und bis zum 01.04. jeweils für das laufende Jahr an das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLV) zu melden.
Gemäß § 12 der ThürBgwVO vom 30. Juni 2009 erfolgt daher in Bezug auf die Erstellung, die Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten die Beteiligung der Öffentlichkeit.Es besteht die Möglichkeit, sich aktiv an der Erstellung der Badegewässerlisten zu beteiligen und Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zur Bestimmung der Badegewässer mitzuteilen. Beiträge können sich beispielsweise auf die Wasserqualität, die Nutzung der Gewässer und den Zustand der Außenanlagen beziehen.
Die für das Jahr 2023 zu meldenden Gewässer und die gegenüber den Vorjahren geplanten Änderungen sind in der nachstehenden Badegewässerliste aufgeführt.Badegewässer
o Schönsee Urnshausen
o Kiessee II ImmelbornDie Einstufung der Badewasserqualität erfolgt durch das TLV.
Nach aktueller Einstufung besitzen beide Badegewässer für den bisherigen Untersuchungszeitraum von 2012 – 2022 konstant „ausgezeichnete Badewasserqualität“.
Die Einstufung und Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen aus den vergangenen vier Jahren.
Relevante Parameter sind die Keimzahlen von Intestinalen Enterokokken und Escherichia coli (Fäkalkeime) im Gewässer.
Die Überwachung der Badegewässer erfolgt nach § 4 Abs. 1 der ThürBgwVO kurz vor und während der Badesaison durch Besichtigungen der Badestelle und deren Umgebung im Hinblick auf mögliche Verunreinigungsquellen und die Entnahme, Untersuchung und Analyse von Wasserproben hinsichtlich der Einhaltung der in der Anlage 1 aufgeführten Parameter.Vor Beginn jeder Badesaison ist für jedes Badegewässer ein Überwachungszeitplan zu erstellen, welcher im Verlauf der Saison korrekt einzuhalten ist
Diese Angaben werden an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Bad Langensalza übermittelt und sind verbindlich einzuhalten.
Die Badegewässerqualität wird während der Badesaison vom 15.Mai bis 15.September im monatlichen Turnus durch das Gesundheitsamt Wartburgkreis überwacht.
Die Häufigkeit der Untersuchungen regelt sich nach Anlage 4 der ThürBgwVO. Dabei sind die Gewässer zusätzlich einer Sichtkontrolle nach § 10 Abs. 2 zu unterziehen.
Die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse finden Sie in den Schautafeln im Eingangsbereich der o. g. Badestellen.
Kiessee I ImmelbornIm Kiessee I ist ab 2023 das Baden aus Sicherheitsgründen nicht mehr erlaubt. Grund ist die zunehmende Versandung des Kiessees durch den Kiesabbau. Durch den Pächter und die Gemeinde Barchfeld-Immelborn wurde eine Abmeldung als EU-Badegewässer beschlossen.
Nutzen Sie die Möglichkeit hierzu Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen.
Ihre Beiträge können Sie bis zum 20. April 2023 schriftlich oder als E-Mail beimLandratsamt Wartburgkreis
Gesundheitsamt/ Infektionsschutz
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
E-Mail: gesundheitsamt@wartburgkreis.de. einreichen.
