Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Bereich Gesundheit

  • Gesundheitsamt informiert zu Badegewässern im Wartburgkreis

    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 der ThürBgwVO

    Nach der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO) gehört es zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen vor jeder Badesaison die Badegewässer zu bestimmen und bis zum 01.04. jeweils für das laufende Jahr an das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLV) zu melden.

    Gemäß § 12 der ThürBgwVO vom 30. Juni 2009 erfolgt daher in Bezug auf die Erstellung, die Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten die Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Es besteht die Möglichkeit, sich aktiv an der Erstellung der Badegewässerlisten zu beteiligen und Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zur Bestimmung der Badegewässer mitzuteilen. Beiträge können sich beispielsweise auf die Wasserqualität, die Nutzung der Gewässer und den Zustand der Außenanlagen beziehen.

    Die für das Jahr 2024 zu meldenden Gewässer sind in der nachstehenden Badegewässerliste aufgeführt.

    Badegewässer

    • Schönsee  Urnshausen
    • Kiessee II Immelborn

    Die Einstufung der Badewasserqualität erfolgt durch das TLV.

    Nach aktueller Einstufung besitzen beide Badegewässer für den bisherigen Untersuchungszeitraum von 2012 – 2023 konstant „ausgezeichnete Badewasserqualität“.

    Die Einstufung und Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen aus den vergangenen vier Jahren.

    Relevante Parameter sind die Keimzahlen von Intestinalen Enterokokken und Escherichia coli (Fäkalkeime) im Gewässer.

    Die Überwachung der Badegewässer erfolgt nach § 4 Abs. 1 der ThürBgwVO kurz vor und während der Badesaison durch Besichtigungen der Badestelle und deren Umgebung im Hinblick auf mögliche Verunreinigungsquellen und die Entnahme, Untersuchung und Analyse von Wasserproben hinsichtlich der Einhaltung der in der Anlage 1 aufgeführten Parameter.

    Vor Beginn jeder Badesaison ist für jedes Badegewässer ein Überwachungszeitplan zu erstellen, welcher im Verlauf der Saison korrekt einzuhalten ist.

    Diese Angaben werden an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Bad Langensalza übermittelt und sind verbindlich einzuhalten.

    Die Badegewässerqualität wird während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September im monatlichen Turnus durch das Gesundheitsamt Wartburgkreis überwacht.

    Die Häufigkeit der Untersuchungen regelt sich nach Anlage 4 der ThürBgwVO. Dabei sind die Gewässer zusätzlich einer Sichtkontrolle nach § 10 Abs. 2 zu unterziehen.

    Die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse finden Sie während der Badesaison in den Schautafeln im Eingangsbereich der o. g. Badestellen und auf der Webseite des Landratsamtes Wartburgkreis.

     

    Anfragen, Anregungen und Informationen zu den o. g. Badegewässern im Wartburgkreis können bis zum 28.03.2024 schriftlich oder als E-Mail beim

    Landratsamt Wartburgkreis
    Gesundheitsamt/ Infektionsschutz
    Erzberger Allee 14
    36433 Bad Salzungen

    E-Mail:  gesundheitsamt(at)wartburgkreis.de.

    gerichtet werden.

    Die Öffentliche Bekanntmachung zu den Badegewässern im Wartburgkreis ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen zu finden.

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