Bezirksschornsteinfeger im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises für die Dauer von 7 Jahren neu bestellt

Das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar hat auf der Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242), in der aktuellen Fassung den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises mit Wirkung zum 01.05.2025 für die Dauer von 7 Jahren neu bestellt.

Herr Bezirksschornsteinfegermeister
Ingo Dorn
Auf der Hutweide 33
99848 Wutha-Farnroda OT Kahlenberg
Mobil: 0170 7676756

Kehrbezirk Wartburgkreis -007-:
Geisa mit den Ortsteilen Apfelbach, Borsch, Bremen, Geismar, Geblar, Ketten, Spahl, Reinhards, Otzbach, Walkes und Wiesenfeld, Schleid mit den Ortsteilen Kranlucken, Motzlar und Zitters, Gerstengrund, Buttlar mit den Ortsteilen Bermbach, Borbels, Mieswarz und Wenigentaft, Unterbreizbach mit dem Ortsteil Sünna (nur die Straßen Mühlwärts und Schacht II), Vacha mit den Ortsteilen Mariengart, Masbach und Wölferbütt, Oechsen mit Niederoechsen und Lenders

 

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