Illegale Ablagerungen
Es ist eine Ordnungswidrigkeit, sich seiner Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgungswege zu entledigen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Natur und Landschaft von uneinsichtigen Personen verunreinigt werden. Die Beräumung illegaler Ablagerungen ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, die die Untere Abfallbehörde in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach(Zeigt auf eine externe Webseite) wahrnimmt. Dem Steuer- bzw. Gebührenzahler entstehen durch illegale Ablagerungen jährliche Kosten in einer sechsstelligen Höhe.
Sie haben Abfall in Natur und Landschaft gesehen? – Wenden Sie sich bitte mit möglichst genauen Standortangaben an uns telefonisch, per Email an umwelt(at)wartburgkreis.de(Zeigt auf eine Email Adresse)oder über die „Meine Umwelt“-App des Freistaates Thüringen.