Es ist eine Ordnungswidrigkeit, sich seiner Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgungswege zu entledigen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Natur und Landschaft von uneinsichtigen Personen verunreinigt werden. Die Beräumung illegaler Ablagerungen ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, die die Untere Abfallbehörde in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach wahrnimmt. Dem Steuer- bzw. Gebührenzahler entstehen durch illegale Ablagerungen jährliche Kosten in einer sechsstelligen Höhe.
Sie haben Abfall in Natur und Landschaft gesehen? – Wenden Sie sich bitte mit möglichst genauen Standortangaben an uns.
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