Asbest und gefährliche Abfälle

Asbest ist ein gefährlicher weil gesundheitsgefährdender Stoff – darum gibt es ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für asbesthaltige Materialien. Ein Sanierungsgebot besteht hingegen nicht - solange das Asbest z.B. als Bestandteil einer baulichen Anlage fest verbaut ist, darf es an seinem Verwendungsort verbleiben. Wird es aber demontiert, ist es gefährlicher Abfall, dessen sich der Besitzer entledigen muss. Eine Weiterverwendung bzw. ein Wiedereinbau an gleicher oder anderer Stelle ist nicht zulässig. Der Besitzer hat es sicher in sogenannten Big Bags zu verpacken und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Der nicht ordnungsgemäße Umgang mit gefährlichen Abfällen ist strafbar!

Geeignete Entsorgungswege teilt die Abfallberatung des Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach auf Anfrage mit.

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

Link zum Thüringer Transparenzportal