Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

Die Pflanzenabfallverordnung regelt die Beseitigung von Baum- und Strauchschnitt in Thüringen. Bis vor einigen Jahren war es zweimal im Jahr an den sogenannten „Brenntagen“ zulässig, diese unter bestimmten Bedingungen am Ort des Anfalles zu verbrennen. Der Gesetzgeber hat dies 2017 unterbunden, seither ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unzulässig, eine Ausnahme kommt nur noch unter besonderen Umständen und mit kostenpflichtiger Ausnahmegenehmigung in Betracht.

Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach reagierte auf die Gesetzesänderung und hat Grünschnittannahmestellen in allen Regionen des Wartburgkreises eingerichtet – auch in Ihrer Nähe!

Hier finden Sie die Grünschnittannahmestellen.

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