Das Gesundheitsamt stellt sich vor: Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) hat ein breites Aufgabenspektrum, welches sich im Wartburgkreis in verschiedene Sachgebiete gliedert. In diesem Beitrag wird die Betreuungsbehörde vorgestellt:

Die Betreuungsbehörde mit Sitz im Gesundheitsamt des Landratsamtes des Wartburgkreises, informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen sowie verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Die Beratung umfasst u. a. die Pflicht in andere regionale Hilfs- und Beratungsangebote bei denen kein gesetzlicher Betreuer bestellt wird zu vermitteln. Parallel arbeitet die Betreuungsbehörde mit den zuständigen Sozialleistungsträgern und weiteren Netzwerkpartnern zusammen. Die Behörde berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer übertragenen Aufgaben.

Was bedeutet gesetzliche Betreuung?

Hier ist die rechtliche Vertretung volljähriger Menschen gemeint, welche auf Grund einer psychischen Erkrankung, geistigen Behinderung oder erheblichen körperlichen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können.
Ein rechtlicher Betreuer kann nur bestellt werden, wenn es keine anderen Alternativen gibt. Hierunter fallen beispielsweise Unterstützungsangebote von Bekannten und Verwandten, sozialen Diensten sowie vorhandenen rechtskräftige Vollmachten. Wer seinen Willen frei bestimmen kann, darf keinen rechtlichen Betreuer gegen seinen Willen bestellt bekommen. Die rechtliche Betreuung soll generell dem Wohl des Betroffenen dienen. Der Betreuer hat somit den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft. Der rechtliche Betreuer wird vom Amtsgericht bestellt und ist im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgabenkreise tätig. Welche

Möglichkeiten der Betreuungsvorsorge gibt es?

Es gibt die Möglichkeiten, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen. Ergänzend kann zudem eine Patientenverfügung erstellt werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Was passiert, wenn ich z.B. durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage bin, meine persönlichen Angelegenheiten zu regeln? Wer trifft dann wichtige Entscheidungen für mich? Was ist zu organisieren, dass ich ein selbstbestimmtes Leben führen kann, auch wenn ich nicht mehr ansprechbar bin? Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer Sie im Ernstfall vertritt. In der Betreuungsbehörde haben
Sie ebenso die Möglichkeit, sich ihre Vorsorgevollmacht amtlich beglaubigen zu lassen. Entsprechende Vordrucke und weiterführende Informationen erhalten Sie bei uns oder über die Internet seite des Landratsamtes.

Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen stehen Ihnen die Mit arbeiter der Betreuungsbehörde unter folgenden Kontaktdaten
zur Verfügung:

Erzberger Allee
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695/617435
14 Ernst-Thälmann-Straße 74
99817 Eisenach
Tel.: 03695/617460
Fax: 03695/617499
E-Mail: gesundheitsamt@wartburgkreis.de

 

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