Wasserrecht

Untere Wasserbehörde

(Sachgebiet Wasserrecht, Bodenschutz, Abfallrecht)

Gewässeraufsicht

  • Überwachung des Zustandes der Gewässer
  • Überwachung des Umganges mit wassergefährdenden Stoffen
  • Überwachung von Abwassereinleitungen
  • Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen
  • Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr

Oberflächengewässer

  • Einleitung von Stoffen in oberirdische Gewässer
  • Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Anstau von oberirdischen Gewässern
  • Wasserkraftnutzung
  • bauliche Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich bzw. im Gewässerrandstreifen
  • Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau)

Überschwemmungsgebiete

  • Ausnahmegenehmigungen entsprechend §§ 78, 78 a, 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Wasserschutzgebiete

  • Entscheidung zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Trinkwasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten

Grundwasser

  • Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme, Wiedereinleiten)
  • Erdaufschlüsse

Abwasserbeseitigung

  • Einleiten von Abwasser / Niederschlagswasser in das Grundwasser
  • Einleiten von Abwasser / Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer
  • Eigenkontrolle (Abwassereigenkontrollpflicht)

Wassergefährdende Stoffe

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl-verbraucheranlagen, Tankstellen, Altöllager, Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silagesickersaft, Festmistlagerstätten)
  • Festlegung von Maßnahmen bei Havarien mit Austritt von wassergefährdenden Stoffen

 

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Herr Dr. Feder


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Fax: 03695 616799
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Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
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Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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