Gewässeraufsicht

Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es, die Gewässer sowie die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen. Die Gewässeraufsicht umfasst ein großes Aufgabenspektrum. 

Überwachung des Zustandes der Gewässer

Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es, die Gewässer entsprechend der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen.
Für die Gewässer zweiter Ordnung werden bei den Unteren Wasserbehörden Schaukommissionen gebildet. Die Schaukommissionen unterstützen die Wasserbehörden und die technische Fachbehörde durch Schauen der natürlichen fließenden oberirdischen Gewässer, der Gewässerrandstreifen und der Wasserschutzgebiete. Gewässerschauen finden mindestens alle fünf Jahre statt. Bei den Schauen der oberirdischen Gewässer sind auch der Zustand der Überschwemmungsgebiete und die dem Hochwasserschutz dienenden Anlagen mit einzubeziehen. Die Ergebnisse der Gewässerschauen werden von der zuständigen Behörde im Internet veröffentlicht. Dabei wird insbesondere Problemen sowie Hinweisen der Gemeinde und aufmerksamen Bürgern nachgegangen.

Überwachung des Umganges mit wassergefährdenden Stoffen

Die Anzeigepflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wS) ergibt sich aus § 40 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 oder 3 AwSV (alle unterirdischen Anlagen; oberirdische Anlagen mit wS der WGK 1 mit > 100 m³, der WGK 2 mit > 1 m³, der WGK 3 mit > 220 l Anlagenvolumen). Details zur Anzeigepflicht stimmen Sie bitte mit der Unteren Wasserbehörde ab.

Überwachung von Abwassereinleitungen

Die Überwachung umfasst die Einleitungen von häuslichem Abwasser, gewerblichem Abwasser und Niederschlagswasser sowohl aus Kleinkläranlagen, als auch aus zentralen Kleinkläranlagen in oberirdische Gewässer sowie in das Grundwasser. Die Überwachung der Abwassereinleitung von Kleinkläranlagenbetreibern erfolgt u.a. durch die Kontrolle der Wartungsprotokolle.
Die Einleitungen von zentralen Kläranlagen und gewerblichem Abwasser werden durch Analysen entnommener Abwasserproben überwacht. Organisiert und durchgeführt wird die „staatliche“ Kontrolle durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Bergbau (TLUBN). Ist die Untere Wasserbehörde Überwachungsbehörde, gibt sie die Überwachungshäufigkeit vor. Bei Überschreitungen von Überwachungswerten nimmt die Untere Wasserbehörde Kontakt mit dem betreffenden Einleiter auf.

Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen

Um der Gewässeraufsicht in vollumfänglich gerecht zu werden und die Gewässer angemessen zu schützen, ist die Untere Wasserbehörde auch auf die Unterstützung aufmerksamer Mitmenschen angewiesen.

Wir sind Ihnen daher sehr dankbar für Hinweise und Anregungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen. Bitte fügen Sie Ihrer Anzeige Beweismittel wie Fotos, etc. bei.  Nutzen Sie dazu gern das untenstehende Kontaktformular oder die „Meine Umwelt“-App des Freistaates Thüringen.

Außerhalb unserer Sprechzeiten bitte wir Sie, die Polizei hinzuziehen. Bitte beachten Sie, dass aus Gründen des Datenschutzes sowie nach § 13 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) nur Verfahrensbeteiligten Auskunft über den Bearbeitungsstand / aktuellen Sachstand erteilt werden darf.

Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr

Im Rahmen der Gewässeraufsicht trifft die Untere Wasserbehörde die im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen, um Gefahren von der Allgemeinheit abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete hervorgerufen werden.  Gewässeraufsichtliche Maßnahmen beinhalten auch die Gewässer zu begehen, zu befahren, Ermittlungen und Prüfungen vorzunehmen, Auskünfte zu verlangen sowie Grundstücke zu betreten.

Telefon:       03695 616701 Sekretariat

03695 616708 Sachgebietsleiter
03695 616710 Sachbearbeiter

Telefax:        03695 616799


E-Mail: E-Mail an Umweltamt senden

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Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

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