Kannst Du Vormund?

Das Jugendamt Wartburgkreis übernimmt aktuell für rund 150 Kinder und Jugendliche im Kreisgebiet, im Rahmen von Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften, die rechtliche Vertretung. Hierbei treten verschiedenste Konstellationen beim Alter der sogenannten Mündel auf als auch in Bezug auf die Reichweite der zu übernehmenden Verantwortung. So erstreckt sich beispielsweise die Vertretung in einigen Fällen alleinig auf die Sicherstellung des gesundheitlichen Wohls der Kinder und Jugendlichen, auf Kita- und Schulangelegenheiten oder die Beantragung von Leistungen. Darüber hinaus obliegt es jedoch in einigen Fällen den Vormündern, die Kinder und Jugendlichen in allen Belangen der elterlichen Sorge, sprich der Personen- und Vermögenssorge zu vertreten. Hierbei sind wiederum auch Handlungen und Entscheidungen in wesentlichen und bedeutsamen Lebensbereichen der Kinder und Jugendlichen wie bspw. des Umgangs, in Erb- und Vermögensangelegenheiten, der Vertretung in Strafverfahren, bei schwerwiegenden operativen Eingriffen oder auch der Erziehung zu treffen. Die jeweiligen Verantwortungsbereiche und Konstellationen können so unterschiedlich sein wie die Kinder und Jugendlichen selbst.

Erfahrung ist gefragt

Die Arbeit als Vormund bzw. Pfleger ist vielfältig und bedarf eines hohen Maßes an Engagement und Zuverlässigkeit. Neben den persönlichen Voraussetzungen ist es wichtig, dass ein Vormund / Pfleger über Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, um für sowie mit den Kindern und Jugendlichen richtige Entscheidungen treffen zu können. Dabei ist es nicht immer maßgeblich, über welche eigene, fachliche Qualifikation man verfügt, sondern vielmehr inwieweit man bereit ist, sein eigenes Wissen und seine eigenen Fähigkeiten im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu erweitern.

In der Regel leben die Kinder und Jugendlichen während der gesamten Zeit der Vormund- bzw. Ergänzungspflegschaft in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien. Hierbei obliegt es dem Vormund / Pfleger, einzelne Entscheidungsbefugnisse an die Betreuerteams der Jugendhilfe bzw. Pflegefamilien zu übertragen. Der Grundsatz ist jedoch, dass die alleinige Verantwortung dem Vormund obliegt, bei Ergänzungspflegschaften entsprechend über die einzelnen entzogenen Bereiche (Gesundheitssorge, Schulangelegenheiten, o. ä.). Für seine Tätigkeit besteht zudem zusätzlich die Möglichkeit, Beratungsangebote im Jugendamt wahrzunehmen, sowohl in sozialen Fragen (Erziehung, Verhalten, Kontakte zu den leiblichen Eltern, usw.) als auch zu rechtlichen Aspekten.

Mit der Entscheidung die Aufgabe eines Vormunds / Pflegers zu übernehmen sollte einem bewusst sein, dass das Ziel eine Begleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist.

Wer Interesse an diesem besonderen Bereich des Ehrenamts hat, kann sich unter jugendamt(at)wartburgkreis.de sowie unter Tel.: 03695 / 618615 oder auch persönlich im Jugendamt des Wartburgkreises (nach vorheriger Terminabsprache) melden. Beraten lassen kann man sich zu offenen Fragen, Anspruchs- und Eignungsvoraussetzungen sowie dem weiteren Ablauf bis hin zur Übernahme einer Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft.

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