Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Wir beraten, regen an, unterstützen, helfen, fördern, bieten Präventionsprojekte und Veranstaltungen an. Beispiele für Projekte / Veranstaltungen sind:

  • Mitmachparcours "DURCHBLICK" zum Thema: Alkohol und Tabak für 8. Klassen des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach
  • Jugendschutzparcours "Stop & Go" zu den Themen Jugendschutz, Medien, Konsum und Sucht für die 6./7. Klassen
  • Kinderschutzparcours "Heldentraining mit Finn & Emma" zu den Themen Nähe & Distanz, Wut & Macht, Gefühle und  Kinderrechte für die 3.- 6. Klassen
  • Schülersprecherprojekt für Schulschülersprecher und Stellvertreter der Regelschulen, Gymnasien und Förderzentren des Wartburgkreises
  • Teilnahme an Aktionstagen (Tage der offenen Tür in Jugendeinrichtungen, Welt-Nichtrauchertag, Gesundheitstag, Jugendschutztage/-messe, Kreisfamilientage, u.a.)

Es werden zu verschiedenen Themen des Jugendschutzes Beratungs- und Projektangebote unterbreitet. Diese werden je nach Bedarf ausgearbeitet und zusammengestellt sowie mit Unterstützung von Kooperationspartnern durchgeführt.

Ansprechpartner
Telefon Zimmer
03695 617120 137a
03695 617108 137a

Weitere Informationen zum Jugendschutz können Sie  auch den Seiten Jugendschutz aktiv und Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz entnehmen.

Gesetzlicher Jugendschutz

  • Jugendschutzgesetz

     

    Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit vor Risiken für ihre körperliche und geistige Entwicklung. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit alkoholhaltigen Produkten, Tabakwaren sowie Film- und Spielprogrammen auf Trägermedien für bestimmte Altersgruppen, aber auch den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Kinos, Nachtclubs, Spielhallen und Tanzveranstaltungen u. a. in der Öffentlichkeit.
     

    Jugendschutzgesetz


    Broschüre mit ausführlichen Informationen

  • Muttizettel für Veranstaltungen

    Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) für Veranstaltungen

    Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich laut Jugendschutzgesetz ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigen oder einer/eines Erziehungsbeauftragten gar nicht und Jugendliche über 16 Jahre, aber noch keine 18 Jahre, nur bis 24 Uhr in Diskotheken oder auf anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten.

    Mit einer Erziehungsbeauftragung können Eltern die erzieherische Führung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder einer vertrauensvollen Person übertragen. 

    Das Formular, welches mit wichtigen Hinweisen für die Eltern und auch für die erziehungsbeauftragte Person versehen ist, klärt über Rechte und Pflichten auf.

     

    Zum Formular

  • Jugendarbeitsschutzgesetz

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt besonders junge Menschen in der Arbeitswelt. Sie sind noch in der Entwicklung und den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Es regelt Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote, Berufsschule(-pflicht), Prüfungen, Ruhepausen und anderes.  Unter den nachfolgenden Links finden Sie neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Informationen zum Thema Ferienarbeit und den Antrag auf Mitwirkung von Kindern an Theater-, Fernsehaufführungen und ähnlichem. 
     

    Jugendarbeitsschutzgesetz

     

    Ferienarbeit

     

    Bewillligung Mitwirkung

     

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

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