„Willkommen im Leben“

  • Elternzeit und Elterngeld

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit.

    Weitere Informationen erhalten sie bei den nachfolgenden Ansprechpartnern.

     

    Ansprechpartner vor Ort

     

    Jugendamt Wartburgkreis

    Amt für Versorgung & Migration

    Besucheranschriften

    Erzberger Allee 14                              Rennbahn 6
    36433 Bad Salzungen                         99817 Eisenach

    Tel.: 03695 617501

    Postanschrift

    Postfach 11 65
    36421 Bad Salzungen

  • Beratungsangebote für Eltern

    Im Wartburgkreis ist Ihr erster Ansprechpartner das Jugendamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie und geben Ihnen Hinweise, welche Stellen Sie für weitere Unterstützungsmöglichkeiten ansprechen können.

  • Finanzielle Leistungen für Eltern

    Kindergeld

    Alle Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können Kindergeld erhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die einkommensunabhängig ausgezahlt wird. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Der Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

     

    Kindergeldzuschlag

    Wenn Sie über ein geringes Familieneinkommen verfügen und weder Arbeitslosengeld II noch Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen, können Sie zusätzlich zu dem Kindergeld einen Kindergeldzuschlag beantragen.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes-Familienministeriums.

     

    Ansprechpartner vor Ort

     

    Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen

    Werner-Seelenbinder-Straße

    98529 Suhl

    Tel.: 0800/ 455 5530

     

    Unterhaltsvorschuss

    Alleinerziehende Eltern können einen Unterhaltsvorschuss für ihr Kind erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Kindesunterhalt zahlt. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich. Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bei vorliegenden Voraussetzungen gezahlt.

     

    Ansprechpartner vor Ort

     

    Jugendamt Wartburgkreis

    Erzberger Allee 14             

    36433 Bad Salzungen

    Tel.: 03695 617101

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

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