Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen sowie verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Ein Team aus erfahrenen Fachkräften im Sozialwesen arbeitet im südlichen und nördlichen Wartburgkreis sowie der Stadt Eisenach entsprechend dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG).
Die Betreuungsbehörde hat folgende Aufgaben:
- Aufgaben im Vorfeld von Betreuungen (Beratung und Vermittlung in andere Hilfen, Netzwerkarbeit etc.)
- Betreuungsgerichtshilfe (Sachverhaltsermittlung im Rahmen eines Betreuungsverfahrens, Benennung von Betreuern etc.)
- Information zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen sowie verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten wie
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten auf deren Wunsch
- Öffentlichkeitsarbeit
- Gewinnung von Betreuern
Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Unfall, Krankheit und Alter – Wer regelt meine Angelegenheiten wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin?
Wie kann ich in gesunden Tagen vorsorgen?
Jeder kann irgendwann in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Nach deutschem Recht sind nicht automatisch der Ehe- und Lebenspartner oder die Kinder als gesetzliche Vertreter vorgesehen. Um für eine solche Situation in gesunden Tagen vorzusorgen, werden im Folgenden die verschieden Vorsorge-Formen kurz dargestellt.
Auch der Freistaat Thüringen hat eine Broschüre zum Thema aufgelegt: Broschüre des Freistaates Thüringen zum Herunterladen
Ehrenamtliche Betreuer
Sie haben Interesse, anderen Menschen zu helfen?
Die Betreuungsbehörde sucht regelmäßig ehrenamtliche Betreuer für hilfsbedürftige Menschen.
Ehrenamtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht für Menschen bestellt, welche aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Diesen Menschen kann vom Betreuungsgericht ein Betreuer an die Seite gestellt werden, welcher ihn in den Angelegenheiten vertritt, die der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht selbst regeln kann.
Die Aufgaben und Anforderungen an einen Betreuer sind vielfältig. So können dem Betreuer zum Beispiel die finanziellen Angelegenheiten übertragen werden (Überweisung laufender Kosten, Rente- und Pflegekassenanträge stellen) oder im gesundheitlichen Bereich (Termine bei Fachärzten vereinbaren, ggf. den Betreuten begleiten und ambulante Hilfen organisieren). Weitere Aufgaben können die Erledigungen von behördlichem Schriftverkehr und die Verhandlungen mit Ämtern, Behörden und Bankinstituten umfassen. Der ehrenamtliche Betreuer ist (ebenso wie der berufliche Betreuer) dem Amtsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig, d.h. er muss einen jährlichen Bericht und - sofern die Vermögenssorge angeordnet wurde - eine jährliche Rechnungslegung abgeben.
Wichtig: Der Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen und zu seinem Wohle zu handeln!
Interessierte sollten rechtliche Grundkenntnisse, Einfühlungs- sowie Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich weiterzubilden und neues Wissen anzueignen, mitbringen.
Die örtliche Betreuungsbehörde steht ehrenamtlichen Betreuern jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.
Bei Fragen und Interesse können Sie jederzeit die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde des Wartburgkreises kontaktieren.
Telefonische Erreichbarkeit Betreuungsbehörde
nördlicher Wartburgkreis
03695 617483
03695 617472
03695 617489
03695 617473
südlicher Wartburgkreis
03695 617417
03695 617426
03695 617435
03695 617436
Kontakt Gesundheitsamt
Amtsleitung
Telefon: | 03695 617401 |
Fax: | 03695 617499 |
E-Mail: | E-Mail an das Gesundheitsamt senden |
Besucheranschriften
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Ernst-Thälmann-Straße 74
99817 Eisenach
Postanschrift
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
Allgemeine Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | kein Sprechtag |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Erreichbarkeit Bad Salzungen | |
Amtsärztlicher Dienst BaSa | |
03695 61 74 01 | |
03695 61 74 10 | |
03695 61 74 02 | |
Impf- und Reiseberatung Basa | |
03695 61 74 10 | |
03695 61 74 02 | |
Schulärztlicher Dienst BaSa | |
03695 61 74 28 | |
03695 61 74 07 / 03695 61 74 09 | |
03695 61 74 06 / 03695 61 74 08 | |
Sozialpsychiatrischer Dienst BaSa | |
03695 61 74 21 | |
03695 61 74 03 | |
03695 61 74 04 | |
03695 61 74 05 | |
03695 61 74 16 | |
03695 61 74 44 | |
Infektionsschutz/ Trinkwasser BaSa | |
03695 61 74 37 | |
03695 61 74 38 | |
03695 61 74 18 | |
03695 61 74 20 | |
03695 61 74 42 | |
03695 61 74 24 | |
03695 61 74 15 | |
03695 61 74 22 | |
03695 61 74 11 | |
Betreuungsbehörde BaSa | |
03695 61 74 35 | |
03695 61 74 26 | |
03695 61 74 36 | |
03695 61 74 17 | |
Erreichbarkeit Eisenach | |
Amtsärztlicher Dienst Eisenach | |
03695 61 74 60 | |
03695 61 74 66 | |
03695 61 74 62 | |
Impf- und Reiseberatung Eisenach | |
03695 61 74 62 | |
03695 61 74 76 | |
Schulärztlicher Dienst Eisenach | |
03695 61 74 71 | |
03695 61 74 78 | |
03695 61 74 84 / 03695 61 74 91 | |
Sozialpsychiatrischer Dienst Eisenach | |
03695 61 74 21 | |
03695 61 74 64 | |
03695 61 74 81 | |
03695 61 74 65 | |
Infektionsschutz/ Trinkwasser Eisenach | |
03695 61 74 63 | |
03695 61 74 74 | |
03695 61 74 7 | |
| |
03695 61 74 83 | |
03695 61 74 72 | |
03695 61 74 89 | |
03695 61 74 73 | |
Bitte beachten Sie:
Für Besuchervorsprachen ist vorab ein Termin zu vereinbaren.
Beim Betreten des Landratsamtes ist das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes erwünscht.
Dies gilt im Übrigen auch für alle Außenstellen des Landratsamtes.