Planungsstand des Vorhabens

Bundesfachplanung


Das Vorhaben befand sich seit Anfang 2017 im Bundesfachplanungsverfahren. Ziel der Bundesfachplanung ist die Festlegung eines konkreten Korridorverlaufs (1.000 m Breite) innerhalb eines im Verfahren entwickelten Korridornetzes.
Im Rahmen dieses Verfahrens fand im Jahr 2019 die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und damit einhergehend die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach § 8 NABEG statt. Die Unterlagen wurden von der ARGESuedLink, der von den Übertragungsnetzbetreibern beauftragten Arbeitsgemeinschaft der Fachplaner, erstellt. Sie beinhalten neben Fachgutachten, der technischen Vorhabenbeschreibung, der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der Raumverträglichkeitsstudie (RVS) usw., auch die Alternativenprüfung in den sogenannten Abschnittsvergleichen und einen daraus resultierenden Vorschlag des Vorzugsverlaufs der Erdkabel-Stammstrecke.

Die öffentliche Auslegung erfolgte für den Abschnitt C und D im April und Mai 2019. Bis Juni 2019 konnten Stellungnahmen bei der verfahrensführenden Behörde, der Bundesnetzagentur, eingereicht werden. Im Anschluss daran fanden die nicht öffentlichen Erörterungstermine statt (am 20. und 21.08.2019 für den Abschnitt C in Gotha und am 03. und 04.09.2019 für den Abschnitt D in Bad Salzungen). Teilnahmeberechtigt waren alle, die in der vorangehenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben hatten.
Bis Ende 2019 prüfte die Bundesnetzagentur die Unterlagen nach §8 NABEG, die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die weiteren Hinweise aus den Erörterungsterminen. In diesem Zuge wurden Ende 2019 Prüfaufträge zur Nachbearbeitung einzelner Inhalte an die Vorhabenträger übermittelt.

Erst Ende Oktober (Abschnitt D) bzw. November (Abschnitt C) 2020 hat die Bundesnetzagentur, mit gut einem Jahr Verspätung, die endgültige Entscheidung über den Trassenkorridor nach § 12 NABEG im Bereich des Wartburgkreises getroffen. Der Wartburgkreis ist damit mit den Städten und Gemeinden Treffurt, Gerstungen, Werra-Suhl-Tal, Bad Salzungen, Barchfeld-Immelborn und Bad Liebenstein von den beiden Vorhaben des SuedLink im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens betroffen. Damit wurde das Verfahren der Bundesfachplanung in den den Wartburgkreis betreffenden Bereichen im 4. Quartal 2020 abgeschlossen.
 

Planfeststellungsverfahren


Das Planfeststellungsverfahren startete nach Abschluss des Verfahrens der Bundesfachplanung zur Festlegung des Trassenkorridors mit dem Antrag des Vorhabenträgers auf Planfeststellungsbeschluss. Es zielt auf den ganz konkreten, flurstücksscharfen Trassenverlauf innerhalb des festgelegten Korridors ab.

Zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens waren die Vorhabenträger bzw. Unterauftragnehmer bereits seit Anfang 2019 dabei, im Wartburgkreis umfassende Daten zu erheben. Der seit 2019 zuständige Vorhabenträger TransnetBW hat am 11. Dezember 2020 bereits den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die C-Abschnitte (C1 und C2) und am 23. Dezember 2020 für die D-Abschnitte (D1 und D2) bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Damit wurde formal das Planfeststellungsverfahren im den Wartburgkreis betreffenden Bereich begonnen. Derzeit prüft die Bundesnetzagentur noch die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen ersten Entwurf der Grobtrassierung, der auf Grundlage der in der Bundesfachplanung erhobenen Daten erarbeitet wurde. Infolge wird die Bundesnetzagentur die Antragskonferenzen des Planfeststellungsverfahrens, vermutlich nur als Online-Beteiligungen (nach PlanSiG), ausrichten.

 

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