Bildung und Teilhabe

Was wird gefördert?

Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von pauschal 15,00 € monatlich berücksichtigt. Typische Beispiele:  Mitgliedsbeiträge für Vereine, Förderung des außerschulischen Unterrichts, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und Teilnahme an Freizeiten

Wenn Ihr Kind in der Kita oder Schule am Mittagessen teilnimmt, werden die Kosten übernommen.

Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie pro Schuljahr im August 130,00 € und im Februar 65,00 €. Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII erhalten diese Leistung ohne gesonderte Antragstellung.
*Bei der Fortschreibung des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung) wird der Betrag für die Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf entsprechend angepasst.

Für eintägige Ausflüge sowie für mehrtägige Fahrten der Schulen (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmung) und Kindertageseinrichtungen werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.

Bei Schülerinnen und Schülern wird ergänzend zu bereits vorhandenen schulischen Angeboten zusätzlich eine angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden. Im Wartburgkreis werden die Schülerbeförderungskosten seit dem 01.08.2010 für alle Schüler (inklusive Sekundarstufe II, Gymnasien und Fachgymnasien) vollständig vom Träger der Schülerbeförderung übernommen. Ein entsprechender Antrag auf Schülerbeförderung ist beim Sachgebiet Schülerbeförderung/ÖPNV im Landratsamt Wartburgkreis zu stellen.

  • Antragstellung beim
    Landratsamt Wartburgkreis
    Amt für Staatliche Sozialleistungen
    Erzberger Alle 14
    36433 Bad Salzungen

  • Antragsstellung beim
    Jobcenter Wartburgkreis
    Erzberger Allee 12
    36433 Bad Salzungen

Infoblatt Virtuelle Beratung (docx, 15 KB)

Zuständigkeiten - Bildung & Teilhabe

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Zuständigkeit Standort Telefonnummer Zimmernummer
A, B, F, G, H Eisenach 03695 618321 0.18
C, D, E Bad Salzungen 03695 618351 160
I, J, O, U, V, X, Y Bad Salzungen 03695 618351 160
K, L, M, N, P, Q, R Eisenach 03695 618323 0.13
S, T, W, Z Eisenach 03695 618322 0.13

Zuständigkeit Jobcenter Wartburgkreis - Bildung & Teilhabe

Telefonische Servicenummern

03691 6507285(Zeigt auf eine Telefonnummer) (Eisenach)
03695 662480(Zeigt auf eine Telefonnummer) (Bad Salzungen)

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