Bibliotheksförderung
Hauptamtlich geleitete Bibliotheken erhalten eine Förderung des Freistaates Thüringen und des Wartburgkreises nach Maßgabe des Haushaltes.
Hauptamtlich geleitete Bibliotheken erhalten eine Förderung des Freistaates Thüringen und des Wartburgkreises nach Maßgabe des Haushaltes.