Erstattung gezahlter Hortgebühren für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021

Nach dem Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürErstSchKiG) vom 23. März 2021 werden die Eltern in den Monaten, in denen die Schulen mehr als 15 Kalendertage geschlossen sind, nicht an den Personal- und sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung (Hortgebühren) beteiligt. Bereits gezahlte Gebühren sollen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der angeordneten Schulschließungen erstattet oder verrechnet werden.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Schulen auch im Monat Mai 2021 an 15 und mehr Kalendertagen geschlossen bleiben müssen. Deshalb erstattet der Wartburgkreis bereits jetzt die gezahlten Hortgebühren für den Zeitraum Januar 2021 bis Mai 2021 an die Einzahler zurück. Über den Monat Juni 2021 wird in Abhängigkeit der Entwicklung des Infektionsgeschehens gesondert entschieden.
Um einen reibungslosen Ablauf und eine schnellstmögliche Erstattung zu gewährleisten, wird gebeten, von Anfragen dazu abzusehen.
 

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