Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 gesucht

Im Jahr 2022 findet der nächste Zensus (Volkszählung) statt. Dazu benötigt der Wartburgkreis ca. 200 Erhebungsbeauftragte.

Die Erhebungsbeauftragten sind in den Städten und Gemeinden des Wartburgkreises unterwegs und führen dort vor allem Befragungen in Präsenz bzw. bei negativem Corona-Verlauf telefonisch zu Haushalten und zu Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) durch. Die Aufgabe des Erhebungsbeauftragten ist es, die Interviews mit den auskunftspflichtigen Bürgern zu führen. Ein einzelnes Interview dauert nur wenige Minuten.

Der Erhebungszeitraum ist von Mitte Mai 2022 (15.05.2022 = Zensusstichtag) für 12 Wochen bis ca. Anfang August 2022.

Die Tätigkeit des Erhebungsbeauftragten ist ein Ehrenamt, welches mit einer Aufwandsentschädigung nach der Richtlinie des Wartburgkreises zur Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte bei der Durchführung des Zensus 2022 entschädigt wird. Bei geplanten ca. 150 Auskunftspflichtigen Bürgern pro Erhebungsbeauftragten, kann mit einem Zuverdienst in Höhe von ca. 500 € bis 600 € gerechnet werden.

Steuerliche Anrechnung der Aufwandsentschädigung:

Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022) unterliegen die Aufwandsentschädigungen der Erhebungsbeauftragten nach diesem Gesetz nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Die Erhebungsbeauftragten erhalten demnach eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Grundsätzlich ist jedes Einkommen gegenüber den Finanzämtern anzuzeigen.

Anrechnung auf Sozialleistungen und Bezüge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):

Bezüglich einer Anrechnung der Aufwandsentschädigung auf eventuelle Sozialleistungen ist geregelt, dass diese nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes bis zu einem Betrag von 200 € monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.

Bei Bezügen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum BAföG (BAföG VwV) in Abschnitt 4 zu § 21 unter Ziffer 21.1.4 angegeben, dass steuerfreie Einnahmen nicht zur Summe der positiven Einkünfte gehören.

Anrechnung auf Rentenbezüge:

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Renten (z. B. Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente, Waisenrente, etc.) kann keine vollumfängliche, abschließende Beurteilung erfolgen, ob die Aufwandsentschädigung auf die Rente angerechnet wird. Grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst bei der Regelaltersrente keiner Grenze unterworfen.

Die Hinweise zur Anrechnung der Aufwandsentschädigung erfolgen ohne rechtliche Gewähr. Die jeweils zuständigen Stellen entscheiden über die Anrechnung von Einkommen einzelfallbezogen. Eventuelle Anrechnungen müssen vom Bewerber individuell recherchiert werden! Bei Fragen ist die individuelle Situation mit dem Steuerberater, der zuständigen Behörde, der Rentenstelle, Vertretern der rechtsberatenden Berufe oder anderen geeigneten Personen und Stellen selbständig zu klären.

Anforderungen an Erhebungsbeauftragte:

Die Erhebungsbeauftragten müssen für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit geeignet sein und die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Um als Erhebungsbeauftragter tätig sein zu können, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Die Erhebungsbeauftragten müssen

•           - zum Antritt der Tätigkeit volljährig sein,

•           - zur Verschwiegenheit verpflichtet sein,

•           - einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können,

  • - zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung eine Bankverbindung bei einer in Deutschland ansässigen Bank angeben,

•           - telefonisch (nach Möglichkeit mobil) und per E-Mail erreichbar sein,

•           - über mindestens gute Deutschkenntnisse und ggf.  über weitere Fremdsprachenkenntnisse verfügen.

Die Erhebungsbeauftragten sollten des Weiteren insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

•           - zuverlässig, genau und verantwortungsbewusst arbeiten,

•           - sympathisch, vertrauenswürdig und serviceorientiert auftreten,

•           - kontaktfreudig, redegewandt und selbstsicher sein,

•           - zeitlich flexibel sein,

•           - sich selbst und ihre Arbeit gut organisieren können,

•        - mobil und je nach Einsatzgebiet optimalerweise mit eigenem Fahrzeug ausgestattet sein,

•           - möglichst gute Ortskenntnisse im Einsatzort besitzen,

•           - für den Einsatz an Gemeinschaftsunterkünften optimalerweise aus dem Mitarbeiterpool der Erhebungsstelle oder anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes rekrutiert werden.

Die Erhebungsbeauftragten werden vor Ihrem Einsatz durch die Zensus-Erhebungsstelle des Wartburgkreises im Frühjahr 2022 geschult. Dabei werden Ihnen auch die notwendigen Materialien und Unterlagen ausgehändigt.

Während der Erhebungsbeauftragtentätigkeit besteht Versicherungsschutz.

Sollten Sie Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter haben, wird um Ihre vollständige schriftliche Meldung mit dem beschreibbaren Bewerbungsformular an zensus(at)wartburgkreis.de gebeten.

Hinweis: Auch Personen mit Wohnsitz außerhalb des Wartburgkreises dürfen im Wartburgkreis als Erhebungsbeauftragte tätig werden. Wichtig ist die Ortskenntnis im gewünschten Einsatzort.

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter:

https://statistik.thueringen.de/zensus2022/ oder https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Registerzensus/_inhalt.html#sprg474346

 

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