Bekämpfung der Geflügelpest – Aufhebung der Aufstallungspflicht zum 07.03.2021

Im gesamten Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln (ausgenommen Bestände mit Einzelverfügung A46-508.119-kny-02,03,04.21 vom 07.01.2021) am Sonntag, den 07.03.2021 die Anordnung vom 07.01.2021 zur Aufstallung in geschlossenen Ställen, aufgehoben.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Wartburgkreis anzuzeigen.

Bei Fragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gerne telefonisch: 03695 617301 oder per E-Mail: veterinaer.lebensmittel@wartburgkreis.de zur Verfügung.

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