Jugendhilfe im Strafverfahren

Recht oder Unrecht? – Auf jeden Fall Recht auf Hilfe! Betreuung während des gesamten Strafverfahrens

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (z.B. Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, Besuch in der Justizvollzugsanstalt, Durchführung einer Betreuungsweisung oder eines Sozialen Trainingskurses usw.).

Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung des jungen Straftäters durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung seines Lebenswandels zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendhilfe im Strafverfahren gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt, Träger der freien Jugendhilfe) zusammen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren versteht sich als ein Teil der Jugendhilfe und als Hilfe für den Jugendlichen und seine Familie. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist also nicht in erster Linie Hilfe für das Gericht. Das Gericht ist gegenüber der Jugendhilfe im Strafverfahren nicht weisungsbefugt. Rechtsberatung, die häufig von Betreuten erwartet wird, ist ihr nur sehr eingeschränkt gestattet, weil Rechtsanwälten vorbehalten.

Ihre Rechtsgrundlage beschreibt der § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Vertreter der Jugendhilfe im Strafverfahren bringen unter anderem den sozialpädagogischen Gesichtspunkt in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung, indem sie schriftlich und/oder mündlich über die Beschuldigten berichten. Ebenfalls prüfen sie aber auch, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren gibt (Diversion). Sie nehmen Einfluss auf den weiteren Gang des Verfahrens und organisieren und überwachen gerichtlich angeordnete sozialpädagogische Maßnahmen (§ 38 und § 50 JGG).

Im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14–17 Jahre) oder Heranwachsenden (18–21 Jahre) muss die Jugendhilfe im Strafverfahren vom Jugendgericht herangezogen werden. Die Jugendhilfe im Strafverfahren entscheidet jedoch nach ihrem eigenen pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht, wie bei Erwachsenen oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht; auch hierzu äußert sich die Jugendhilfe im Strafverfahren.

Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit

In Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverfahren bietet die Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit ambulante sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende in Form von Leseweisungen, Betreuungshilfen, Täter-Opfer- Ausgleich und Sozialen Trainingskursen an.

Die Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit erreicht Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen bei der Förderung ihrer sozialen Integration auf Unterstützung und Begleitung angewiesen sind.

Sie bietet Beratungsangebote für Eltern und ihre Kinder, die durch kinderdeliktische Handlungen bekannt werden und hält Angebote für Kinder und Jugendliche bzw. Peer-Groups bei akuten oder andauernden Konfliktsituationen, wie u. a.: Rechtsextremismus, Drogenmissbrauch, Mobbing, Schulverweigerung, Schulden, Gewalterfahrung, etc., vor. Dabei werden die Eltern mit Beratungs- oder Unterstützungsbedarf sowie betreffende Institutionen und Ordnungsbehörden einbezogen.

Zuständigkeiten Jugendamt - Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendhilfe im Strafverfahren

Bad Salzungen
Telefonnummer Zimmernummer
Gemeinden Südkreis 03695 617154 133a
Gemeinden Südkreis 03695 617173 133a
Eisenach
Telefonnummer Zimmernummer
Stadt Eisenach: Buchstaben A - J 03695 618636 1.29
Stadt Eisenach: Buchstaben K - Z 03695 618638 1.28
Gemeinden Nordkreis 03695 618637 1.29
Besondere Sprechzeiten

Termine nur nach Vereinbarung

Zuständigkeiten Jugendamt - Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit

Eisenach
Telefonnummer Zimmernummer
Integrierende Kinder- und Jugendsozialarbeit 03695 618658 1.32
strafunmündige Kinder 03695 618656 1.32
Besondere Sprechzeiten

Termine nur nach Vereinbarung

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