Allgemeiner Sozialer Dienst

Im Zusammenspiel der sozialen Dienste und Einrichtungen einer Kommune kommt dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) als sozialpädagogischem Basisdienst eine zentrale Rolle zu. Durch die unmittelbare Kenntnis der Lebenslagen junger Menschen und ihrer Familien und der Strukturen „vor Ort“ ist eine frühzeitige Beratung und bei Bedarf das Einleiten und Koordinieren von vorbeugenden Interventionen und Hilfen möglich. Dabei versteht sich der Allgemeine Soziale Dienst in erster Linie als Dienstleister, der mit seinem Spektrum an Hilfe- und Unterstützungsangeboten die Integration junger Menschen und ihrer Familien und deren Teilhabe an den gesellschaftlichen Prozessen unterstützt.

Sie haben ein Recht auf Beratung!

 

Für die Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) gelten folgende Sprechzeiten:

Do

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr 

sowie nach Vereinbarung.

Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich dem Vertrauens- und Datenschutz. 

Das Jugendamt nimmt die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes wahr. Insbesondere gewähren wir Minderjährigen Schutz bei Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch. Kinder und Jugendliche können sich ohne Wissen der Eltern an die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes wenden. Die MitarbeiterInnen übernehmen dabei Beratungen und Hilfeangebote bei in Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsangelegenheiten (§§ 16-18 SGB VIII). Sie wirken in familiengerichtlichen Verfahren mit (§ 50 SGB VIII) und vermitteln, leiten ein und steuern geeignete und notwendigen Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII). Besonderes Augenmerk liegt unter anderem auch auf der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Neben den gesetzlichen Hilfeleistungen übernimmt der/die Sozialarbeiter/in die Präventionsarbeit im seinem/ihrem Bezirk und leitet bei akuter Gefahr für das Wohl (Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII) eines Kindes oder Jugendlichen Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen § 42 SGB VIII) ein. Die Sozialarbeiter stellen den Hilfebedarf fest und legen Hilfen zur Erziehung und für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) fest.

Kontakt Jugendamt


Amtsleiterin
Frau Recknagel (komm.)


Telefon: 03695 617101
Fax: 03695 617199
E-Mail: E-Mail an das Jugendamt senden

Besucheranschriften

Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Rennbahn 6
99817 Eisenach

Postanschrift

Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen

Allgemeine Sprechzeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Besondere Sprechzeiten

Einzelne Bereiche des Jugendamtes haben abweichende Sprechzeiten. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Inhaltsseiten.

Bitte beachten Sie:

Für Besuchervorsprachen ist vorab ein Termin zu vereinbaren

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