Adoption & Pflegekinder

Adoption eines Kindes

Für Kinder, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, bedeutet die Adoption ein Leben in einer neuen Familie. Umgekehrt stellt die Adoption auch für Kinderlose eine Möglichkeit dar, eine eigene Familie zu gründen und dadurch einem Kind ein Leben in einer Familie zu ermöglichen.

Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den gesetzlichen und fachlichen Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Eltern zu finden. Der zentrale Gesichtspunkt einer jeden Adoption ist das Wohl des Kindes.

Die Adoptivfamilie

Leben in einer Adoptivfamilie ist ein Leben mit „doppelter Elternschaft“. Eltern, die ein Kind adoptieren, bekommen nicht einfach ein Kind, sondern sie adoptieren die Herkunft, die Entstehungsgeschichte, den vielfach schweren Entscheidungsprozess der leiblichen Mutter oder der Eltern des Kindes mit. Auch wenn es nach dem Ausspruch der Adoption keine rechtliche Verbindung zu den leiblichen Eltern des Kindes gibt, sind diese Teil des Lebens der Adoptivfamilie. Die Kunst von Adoptiveltern und Kindern besteht darin, dazu ein ausbalanciertes Verhältnis zu finden, ihre Besonderheit als Adoptivfamilie zu akzeptieren und damit auch offen gegenüber Verwandten, Freunden und Bekannten umzugehen. Bei allen Unterschieden ist die Eltern-Kind-Beziehung in der Regel ebenso tragfähig, belastbar, sicher und stabil wie in biologischen Familien. Rechtlich sind Adoptivfamilie und die biologische Familie völlig gleichgestellt. Nach erfolgter Adoption unterstützen die Adoptionsvermittlungsstellen mit ihrem Beratungsangebot den Integrationsprozess des Kindes und die Auseinandersetzung der Adoptiveltern mit ihrer sozialen Elternschaft.

Unterschiede zwischen Pflege- und Adoptivkindern

Adoptierte Kinder sind rechtlich alleinige Kinder ihrer Adoptiveltern und nicht mehr ihrer leiblichen Eltern. Damit einhergehen das Sorgerecht der Adoptiveltern sowie deren Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Das Kind erhält im Regelfall den Familiennamen seiner Adoptiveltern und die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutscher, das Kind hingegen ausländischer Herkunft ist.

Aufnahme eines Pflegekindes

Pflegeeltern erhalten dagegen nicht das Sorgerecht für das ihnen anvertraute Pflegekind. Die elterliche Sorge verbleibt auch bei einem Pflegeverhältnis grundsätzlich bei den leiblichen Eltern. Allerdings haben die Pflegeeltern die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes, wenn das Pflegeverhältnis länger andauert. Die Pflegeeltern erhalten staatliche finanzielle Unterstützung für den Unterhalt des Kindes und für ihren erzieherischen Einsatz.

Pflegefamilien sind ein fester Bestandteil der Hilfen zur Erziehung. Sie geben Kindern, die nicht die Chance haben, in ihrer eigenen Familie aufzuwachsen, die Geborgenheit und die Sicherheit, die eine Familie ausmacht.

Die Pflegefamilie

Bei der Hilfe zur Erziehung nach § 33 Sozialgesetzbuch Achtes Buch wird kein professioneller Anbieter beauftragt, sondern eine private Familie. Die öffentliche Jugendhilfe wandert auf einem schwierigen Grat, indem sie ganz persönliche Motive der Menschen, die ein Kind aufnehmen wollen, mit den Interessen der Jugendhilfe zu verbinden sucht. Pflegeeltern bekommen Pflegegeld für den Unterhalt des Kindes und einen Erziehungsbeitrag zur Anerkennung der pädagogischen Leistung. Damit ist der immense Rund-um-die-Uhr-Einsatz von Pflegeeltern nicht ausschließlich abzugelten. Ohne private Ressourcen und einen hohen Anteil von unbezahltem Engagement entspräche die Maßnahme Familienpflege auch nicht dem Interesse der Kinder. Zugleich sind Pflegeeltern Vertragspartner des Jugendamtes und sorgen im Auftrag der Herkunftseltern für die Kinder. Sie werden regelmäßig zur Hilfeplanung herangezogen. Nehmen wir die Bezahlung als Symbol, dann besteht ein Pflegeverhältnis zu einem großen Anteil aus privatem Engagement und zu einem kleinen Anteil aus bezahlter, professioneller Tätigkeit.

Zuständigkeiten Jugendamt - Adoption & Pflegekinder

Bad Salzungen
Telefonnummer Zimmernummer
03695 617182 134
03695 617135    134
03695 617156    134a
Eisenach
Telefonnummer Zimmernummer
03695 618639 2.11
03695 618640 2.12
03695 618641 2.12
Besondere Sprechzeiten

donnerstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

Link zum Thüringer Transparenzportal