Schnelltestergebnisse für 2-G am Arbeitsplatz mit Kundenkontakt (2-G-Settings) im Wartburgkreis weiter erlaubt

Schnelltestergebnisse für Personen, die in sogenannten 2 G-Settings arbeiten, wie beispielsweise beim Friseur oder in der Gastronomie, sind als Nachweis im Wartburgkreis nach wie vor möglich. Der Landkreis hat sich hier erfolgreich gegenüber dem Land behauptet, das zunächst nur PCR- und NAT-Testergebnisse als Nachweis gelten lassen wollte. Dies jedoch hielt Landrat Reinhard Krebs für unverhältnismäßig, weshalb eine entsprechend geänderte Allgemeinverfügung erlassen wurde. Heute wurde von Staatssekretärin Ines Feierabend des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie diese Vorgehensweise in die bevorstehende neue Rechtsverordnung aufgenommen.

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