Leistungserbringer gemäß § 6 Abs. 1 TestV (Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter):
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Testung über entsprechenden Zeiten, an denen die Teststellen testen.
Die Testung erfolgt nur mittels PoC-Antigen-Tests. Einige Teststellen bieten auch PCR-Tests an.
Bürgerteststellen des Wartburgkreises
-
Bad Salzungen
Landratsamt Wartburgkreis, Gesundheitsamt - Container auf dem Parkplatz "An der Schanzhohle"
Es werden nur PCR-Tests angeboten.
Mo - Fr 8.30 - 9.30 Uhr -
Eisenach
Gemeinsame Bürgerabstrichstelle des Wartburgkreises, der Stadt Eisenach, des St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH, der Wartburg-Sparkasse
Das Bürgertestzentrum Eisenach, Wartburg-Sparkasse - Karlsstraße 2/4 bleibt ab Montag den 20.06.22 geschlossen und wird in das St. Georg Klinikum Eisenach, Mühlhäuserstraße 94, verlegt. Die Eröffnung findet am 21.06.22 statt.
Neue Öffnungszeiten am Klinikum ab dem 21.06.2022:
Montag – Freitag : 08.00 – 16.00Uhr
Samstag : 09.00 - 12.00Uhr
Sie erreichen das Testzentrum über den Haupteingang des Klinikums.
https://www.stgeorgklinikum.de/klinikum/aktuelles/corona-testzentrum
Teststellen und Arztpraxen
-
Bad Salzungen
Gemeinschaftspraxis Dipl. med. E. Adolf und Dr. med. R. Heidt - Markt 11
Ansprechpartner: Dr. Rita Heidt, 03695/622713, praxis@adolf-heidt.de, https://www.praxis-heidt.de/, nicht barrierefrei
Mo 08.00 - 10.00 Uhr Di 08.00 - 10.00 Uhr Mi 08.00 - 10.00 Uhr Do 08.00 - 10.00 Uhr Fr 08.00 - 10.00 Uhr Sowie nach Vereinbarung.
Solefit Wagner - Kickelhahnsecke 9
Ansprechpartnerin: Evelyn Wagner, 03695/6650783, barrierefrei
Mo - Sa nach vorheriger telefonischer Terminvergabe Stadion Apotheke - Albert-Schweitzer-Straße 22 (Parkplatz Einkaufszentrum Rhönblick)
Ansprechpartnerin: Frau Apothekerin Beatrix Mannel/ Herr Apotheker Ahmad Shiply, barriefrei erreichbar - Parkplatz Einkaufszentrum Rhönblick
Mo - Fr 09.00 - 14.00 Uhr Sa 09.00 - 13.00 Uhr Reservieren Sie online einen Termin auf unserem Buchungsportal: https://schnelltest.apomondo.online/#/termine/a1f01b5d-bf4e-4ede-9f1d-91e96db75783
www.Stadion-apotheke.de, E-Mail: info@Stadion-Apotheke.de
PCR-Testung für SelbstzahlerAb Sofort bieten wir PCR -Testungen an. Das Ergebnis der PCR Testung liegt in der Regel am Nachmittag des Folgetages auf der "Mein Laborergebnis APP" vor.
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr Sollten Sie aktuell keinen Termin buchen können, rufen Sie uns an: 03695-69070. Reservieren Sie ONLINE einen Termin auf unserem Buchungsportal.
https://apomondo.online/#/scheduler/168b796d-bfb7-4105-ab7d-44b822022f2b
Apotheke am Hochhaus - Untere Beete 1
Ansprechpartnerin: Rebecca Banks, 03695/623207, apothekeamhochhaus@gmail.com
Mo 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Di 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mi 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Do 08.30 - 12.00 Uhr Fr 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. PCR-Tests sind ebenfalls möglich.
Falls Sie an weiteren Terminen Tests benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch.
holifay Consulting - Hinter den Gärten 2, Bad Salzungen OT Langenfeld (direkt unterhalb der Arztpraxis des MVZ in Langenfeld)
Ansprechpartner: Sascha Lipp, info@holifay.de, barrierefreiTestungen nur noch nach vorheriger Online-Terminvereinbarung in den Zeiträumen:
Mo -Fr 08.00 - 09.00 Uhr sowie 17.00 - 18.00 Uhr Sa 09.00 - 10.00 Uhr So 09.00 - 10.00 Uhr Online-Terminvereinbarung unter: https://testzentrum-bad-salzungen.funnellink.de/terminvereinbarung/
Ihre Teststation - Langenfelder Str. 108, 36433 Bad Salzungen
Mo - Fr 10.00 - 16.00 Uhr Sa 10.00 - 15.00 Uhr Terminbuchung auf www.ihreteststation.de. Testungen: mit und ohne Termin möglich. Telefonnummer: 023669408038. E-Mail: info@ihreteststation.de
-
Barchfeld-Immelborn
CoviMedical in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Barchfeld-Immelborn - Nürnberger Str. 8a, Kleines Bellevue, 36456 Barchfeld-Immelborn OT Barchfeld
Mo - Fr 06.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr Sa - So 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine können unter: https://15minutentest.de/de/de/testcenter-barchfeld-immelborn gebucht werden.
-
Eisenach
Nachbarschaftstreff NBZ - Goethestraße 10a
Ansprechpartnerin: Sandra Peschke, 0152/34337814, sp1977de@yahoo.de, barrierefrei
Montag 15:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 12:30 – 14:30 Uhr Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr Freitag 13:00 – 15:00 Uhr Es ist keine Terminvereinbarung notwendig, wird aber empfohlen.
Gemeinsame Bürgerabstrichstelle des Wartburgkreises, der Stadt Eisenach, des St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH, der Wartburg-Sparkasse
Das Bürgertestzentrum Eisenach, Wartburg-Sparkasse - Karlsstraße 2/4 bleibt ab Montag den 20.06.22 geschlossen und wird in das St. Georg Klinikum Eisenach, Mühlhäuserstraße 94, verlegt. Die Eröffnung findet am 21.06.22 statt.
Neue Öffnungszeiten am Klinikum ab dem 21.06.2022:
St. Georg Klinikum Eisenach - Mühlhäuserstraße 94, Haus A, Sie erreichen das Testzentrum über den Haupteingang des Klinikums.
Mo - Fr 08.00 – 16.00 Uhr Sa 09.00 - 12.00 Uhr Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Weitere Informationen>>
Apotheke Alte Spinnerei - Bleichrasen 41
Ansprechpartnerin: Rebecca Banks, 03691/721576, info@apotheke-alte-spinnerei.de, barrierefrei
Di 10.00 - 12.00 Uhr Do 10.00 - 12.00 Uhr Fr 11.00 - 13.00 Uhr Sa 10.00 - 12.00 Uhr https://apotheke-alte-spinnerei-eisenach.apotermin.online/
An Feiertagen findet keine Testung statt.
Apotheke im Prima-Park Eisenach - Neue Wiese 1
Ansprechpartnerin: Maria Tauchmann, 03691/890157, info@apotheke-im-pep.de, barrierefrei
Wartburg Apotheke - Nordplatz 23
Ansprechpartnerin: Peggi Schönbein, 03691/89840, info@wartburgapo.de, www.wartburgapo.de, barrierefrei
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Eisenach e.V. - Rot-Kreuz-Weg 1
Ansprechpartner: Stefan Weber, 03691/887-100, info@KV-Eisenach.DRK.de, www.drk-eisenach.de, barrierefrei
Mo - Fr 07:00 - 09.00 Uhr Ab 01.06.2022 ist eine PoC-Testung in der Teststelle nur mit telefonischer Voranmeldung möglich.
Voranmeldungen sind unter 03691/887100 möglich.
Apotheke am Nikolaitor - Bahnhofstraße 6
Ansprechpartner: Herr Apotheker Nasim Salti/ Frau Apothekerin Pietschmann Stefanie, barrierefrei, erreichbar Parkplatz Einkaufszentrum Tor zur Stadt
Testzeiten:
Di - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00-12:00 Uhr Reservieren Sie online einen Termin auf unserem Buchungsportal:
Sollten Sie in der aktuellen Woche keinen Wunsch-Termin finden, rufen Sie uns an: 03691-889397-0
PCR-Testung für Selbstzahler
Das Ergebnis der PCR Testung liegt in der Regel am Nachmittag des Folgetages auf der "Mein Laborergebnis APP" vor.
Mo - Fr 8.30 - 9.30 Uhr
Sollten Sie aktuell keinen Termin buchen können, rufen Sie uns an: 03691-889397-0. Reservieren Sie ONLINE einen Termin auf unserem Buchungsportal:ASB SENIORENPFLEGE „Haus am Alten See“ - Kanalstraße 19
Ansprechpartnerin: C. Recknagel, 03691/7211344 , barrierefrei
Testzeiten:
Fr 10.00 - 14.00 Uhr nach Voranmeldung Voranmeldung:
Mo - Fr 08:00 -16:00 Uhr unter 03691 - 7211344 Zahnarztpraxis Eisenach, Dr. Med. Jörg Reichert - Planstr. 16/18,
Ansprechpartnerin: Angela Rödiger, 03691-75286, barrierefrei
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Mo - Fr 09.00 Uhr - 11.00 Uhr Eine Voranmeldung ist notwendig. Es wird gebeten einen Personalalusweis o.ä. zur Identifikation bereit zu halten.
UnitedWork Personal GmbH - Alexanderstraße 63
Ansprechpartner: Herr Bartheld, Tel: 0171-4733316
Mo bis Fr 10.00 - 18.00 Uhr Sa & So 12.00 - 18.00 Uhr www.Schnelltestzentrum-Eisenach.de
United Work Personal GmbH - Bahnhofstraße 33
Anprechpartner: Kevin Bartheld
Mo - Fr 10.00 - 18.00 Uhr Sa & So 12.00 - 18.00 Uhr www.Schnelltestzentrum-Eisenach.de
United Work Personal GmbH - Am Opelwerk
Anprechpartner: Kevin Bartheld
Mo - Fr 12.00 - 14.00 Uhr www.Schnelltestzentrum-Eisenach.de
Freud Group - Neue Wiese 1
Sie können sich ohne Termin testen lassen und erhalten in 15 Minuten das Ergebnis. Zu jedem Test gibt es eine FFP2-Maske gratis (solange der Vorrat reicht).
Mo - Sa 07.00 - 19.00 Uhr So 09.00 - 19.00 Uhr Weitere Informationen: https://pep-eisenach.de/phone/corona.html
impuls Gesundheitszentrum - Clemensstraße 1, 99817 Eisenach
Ansprechpartner: Diana Rößner
Mo - Fr 07.00 - 21.00 Uhr Sa - So 10.00 - 13.00 Uhr NUR NACH ONLINEBUCHUNG - <https://www.schnelltest-eisenach.de/> Corona | Testzentrum Eisenach
(www.schnelltest-eisenach.de) -
Förtha
Landhaus "Anna Rosa" Tagespflege Christiane Stein - Fliederweg 6
Ansprechpartnerin: Frau Christiane Stein, 036925/279025 oder 036925/275927
Mo - Do 15.30 - 17.00 Uh sowie nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder per E-Mail: die-pflege-fee@t-online.de vorzunehmen.
-
Gerstungen
Schnelltestzentrum Gerstungen - Landtstraße 1
Ansprechpartner: Florian Suchsland
Die Termine müssen vorher telefonisch abgestimmt werden unter folgender Rufnummer 0172 / 4469579.
Mo - Fr 08.00 - 22.00 Uhr Sa - So 08.00 - 15.00 Uhr Testzentrum Löwensaal - Eisenacher Straße 4, 99834 Gerstungen OT/ Lauchröden
Ansprechpartnerin: Marion Eisenhuth Tel. 036926/289895Mi 18.00 - 20.00 Uhr So 16.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminabsprache ist nicht notwendig.
-
Oberellen
Bürgertest - Gerstungen - Friedensteinstraße 34a
Ansprechpartner: Frank Heichel, 016097460032, frank.heichel@t-online.de, barrierefrei
Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. -
Oechsen
Fachärztin für Allgemeinmedizin Dipl.-Med. Carmen Nensel - Str. der Einheit 30
Ansprechpartnber: Dr. Carmen Nensel, 036965/64904, carmen.nensel@t-online.de
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Schleid
Auto-Hentzschel GmbH - Am Ulsterblick 1, 36419Schleid/OT Motzlar
Ansprechpartnerin: Anke Hentzschel, 036967/70364, barrierefrei
Testungen erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung.
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Ruhla
Kulturhaus Ruhla - Bahnhofstraße 1a
Ansprechpartnerin: Frau Corinna Hornaff
Di 10.00 - 11.00 Uhr Do 14.00 - 15.00 Uhr So 09.00 - 10.00 Uhr -
Tiefenort
Friseur Blei - Werrator 43
Ansprechpartnerin: Christiane Patz, 03695/824134, barrierefrei
Testungen erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung.
-
Treffurt
Praxisgemeinschaft Ergotherapie Sabrina Fischer & Steffi Tippach - Rathausstraße 4
Mo - Fr 06.00 – 07.00 Uhr und 19.00 - 20.00 Uhr So 17.00 – 18.00 Uhr Die Vergabe der Termine kann telefonisch unter 036923-839402 oder per E-mail an team@ergo-treffurt.de erfolgen. Die Termine können neben telefonischer Terminvereinbarung auch online unter www.ergo-treffurt.de (damit entfällt die Wartezeit auf das Ergebnis da dieses dann digital übermittelt wird) gebucht werden.
Ergotherapie Beatrix Martin - Straße des Friedens 9
Telefonische Voranmeldung während der Öffnungszeiten bzw. nach Vereinbarung unter 036923-839486.
Ganzheitlich Gesund - Brühlweg 24, 99830 Treffurt/ Großburschla
Telefonische Voranmeldung während der Öffnungszeiten bzw. nach Vereinbarung unter 036923-150019.
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Vacha
Vitus-Apotheke Vacha - Goethestraße 9
Ansprechpartnerin: Martina Müller, 0176/37284654, info@apotheke-vacha.de, http://www.apotheke-vacha.de/, barrierefrei
Montag 8:30 - 12:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr Freitag 14:00 - 17:30 Uhr Samstag 9:00 - 11:45 Uhr (alle 2 Wochen) Terminbuchungen unter: https://apo-schnelltest.de/apotheke-vacha
Ab sofort POC/NAT PCR Testungen auf Selbstkostenbasis möglich; Testauswertungen innerhalb von 1 Stunde; Kosten: 85 Euro
Jens Wildförster Tor- und Antriebstechnik - Heyligenstaedtstr. 7, 36404 Vacha
Ansprechpartnerin: Nadja Wildförster, Tel: 036962-178096, nadja.wildfoerster@web.de
Testungen ausschließlich nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail. -
Wutha-Farnroda
Mobiler Krankenpflegedienst Martina Koch - Testung in Ruhlaer Straße 71 (direkt beim Pflegedienst)
Ansprechpartnerin: Martina Koch, Tel. 036921-96335, Mail: pflegedienstkoch@t-online.de
Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, nach telefonischer Anmeldung
Montag - Freitag 07.00 - 17.00 Uhr ausschließlich nach Terminvereinbarung
PCR-Teststellen
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Bad Salzungen
Landratsamt Wartburgkreis, Gesundheitsamt - Container auf dem Parkplatz "An der Schanzhohle"
Mo - Fr 8.30 - 9.30 Uhr Gemeinschaftspraxis Dipl. med. E. Adolf und Dr. med. R. Heidt - Markt 11
Ansprechpartner: Dr. Rita Heidt, 03695/622713, praxis@adolf-heidt.de, https://www.praxis-heidt.de/, nicht barrierefrei
Mo 08.00 - 10.00 Uhr Di 08.00 - 10.00 Uhr Mi 08.00 - 10.00 Uhr Do 08.00 - 10.00 Uhr Fr 08.00 - 10.00 Uhr Sowie nach Vereinbarung.
Stadion Apotheke - Albert-Schweitzer-Straße 22 (Parkplatz Einkaufszentrum Rhönblick)
Ansprechpartnerin: Frau Apothekerin Beatrix Mannel/ Herr Apotheker Ahmad Shiply, barriefrei erreichbar - Parkplatz Einkaufszentrum Rhönblick
PCR-Testung für Selbstzahler
Das Ergebnis der PCR Testung liegt in der Regel am Nachmittag des Folgetages auf der "Mein Laborergebnis APP" vor.Mo - Fr 08.30 - 09.00 Uhr
Reservieren Sie online einen Termin auf unserem Buchungsportal. https://apomondo.online/#/scheduler/a1f01b5d-bf4e-4ede-9f1d-91e96db75783Apotheke am Hochhaus - Untere Beete 1
Ansprechpartnerin: Rebecca Banks, 03695/623207, apothekeamhochhaus@gmail.com
Mo 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Di 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mi 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Do 08.30 - 12.00 Uhr Fr 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Falls Sie an weiteren Terminen Tests benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch. -
Barchfeld-Immelborn
CoviMedical in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Barchfeld-Immelborn - Nürnberger Str. 8a, Kleines Bellevue, 36456 Barchfeld-Immelborn OT Barchfeld
Mo - Fr 06.00 - 11.00 Uhr Termine können unter: https://15minutentest.de/de/de/testcenter-barchfeld-immelborn gebucht werden.
-
Eisenach
Zahnarztpraxis Eisenach, Dr. Med. Jörg Reichert - Planstr. 16/18,
Ansprechpartnerin: Angela Rödiger, 03691-75286, barrierefrei
Mo - Fr 09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Eine Voranmeldung ist notwendig. Es wird gebeten einen Personalalusweis o.ä. zur Identifikation bereit zu halten.Apotheke am Nikolaitor - Bahnhofstraße 6
Ansprechpartner: Herr Apotheker Nasim Salti/ Frau Apothekerin Pietschmann Stefanie, barriefrei erreichbar Parkplatz Einkaufszentrum Tor zur Stadt
PCR-Testung für Selbstzahler
Das Ergebnis der PCR Testung liegt in der Regel am Nachmittag des Folgetages auf der "Mein Laborergebnis APP" vor.
Mo - Fr 8.30 - 9.30 Uhr Sollten Sie aktuell keinen Termin buchen können, rufen Sie uns an: 03691-889397-0. Reservieren Sie ONLINE einen Termin auf unserem Buchungsportal:
https://apomondo.online/#/scheduler/168b796d-bfb7-4105-ab7d-44b822022f2b
Apotheke Alte Spinnerei - Bleichrasen 41
Ansprechpartnerin: Rebecca Banks, 03691/721576, info@apotheke-alte-spinnerei.de, barrierefrei
https://apotheke-alte-spinnerei-eisenach.apotermin.online/
United Work - Bahnhofstraße 33
Anprechpartner: Kevin Bartheld
Mo - Fr 18.00 - 18.oo Uhr Sa & So 12.00 - 18.00 Uhr www.Schnelltestzentrum-Eisenach.de
United Work - Testzentrum Opelwerk (Auf dem Besucherparkplatz von Tor 1)
Anprechpartner: Kevin Bartheld
Mo - Fr 12.00 - 14.00 Uhr www.Schnelltestzentrum-Eisenach.de
UnitedWork Personal GmbH - Alexanderstraße 63
Ansprechpartner: Herr Bartheld, Tel: 0171-4733316
Mo bis Fr 10.00 - 18.00 Uhr Sa & So 12.00 - 18.00 Uhr
Wer wie getestet wird?
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PCR-Tests
Personen mit Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, sollten ihre Ärztin oder ihren Arzt beziehungsweise den ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren. Sie haben Anspruch auf einen PCR-Test. Dazu muss bei jedem Betroffenen ein Abstrich gemacht werden, da sich die Viren in den Schleimhäuten im Nasen-/Rachenraum vermehren. Es wird deshalb mit einem speziellen Tupfer im Nasen-Rachenraum abgestrichen. Bei schwereren Verläufen kann auch Sekret aus den tiefen Atemwegen entnommen werden
Bei diesem Testverfahren müssen die Proben nach dem Abstrich so schnell wie möglich in ein Labor transportiert werden. Dort wird das Erbmaterial der Viren so stark vervielfältigt, dass es nachgewiesen werden kann, auch wenn es nur in geringen Mengen vorkommt. Die Dauer zwischen der Durchführung des Tests und dem Ergebnis beträgt in der Regel ungefähr 24 Stunden.
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Antigen-Schnelltests
Bei den Antigen-Testverfahren werden die Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Dazu wird eine Probe von einem Abstrich aus der vorderen Nase oder dem Nasen- Rachenraum, aber auch Speichel- oder Gurgelproben, auf einen Teststreifen gegeben. Falls das SARS-CoV-2 Virus in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Vorteile von Antigen-Schnelltests und Selbsttests sind die vergleichsweise geringen Kosten und das zeitnahe Testergebnis (in weniger als 30 Minuten). Selbsttests und Antigen-Schnelltests sind aber weniger sensitiv als ein PCR-Test, weshalb eine Infektion mit dem Coronavirus auch bei einem negativen Testergebnis vorliegen kann.
Wichtig: Sofern ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttest den Verdacht auf eine Infektion anzeigt, ist eine Bestätigung durch einen PCR-Test unbedingt erforderlich. Ein negatives Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Stichwort AHA+L-Formel).
Der Bund übernimmt seit dem 08. März 2021 zudem die Kosten für regelmäßige Antigen-Schnelltests bei allen Bürgerinnen und Bürgern. Dafür sollen die von Ländern und Kommunen beauftragten Testzentren und –stationen, aber auch weitere beauftragte Stellen (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Apotheken) genutzt werden. Der Bund hat dafür ein Kontingent von bis zu 925 Millionen Antigen-Schnelltests gesichert. Die Antigen-Schnelltests müssen durch geschultes Personal durchgeführt werden. Seit dem 06. März 2021 sind außerdem auch Antigen-Selbsttests im Handel erhältlich. Damit können sich Laien selbst zuhause testen.
-
In Deutschland werden die folgenden Personengruppen auf Kosten der GKV getestet
- Personen mit COVID-19-typischen Symptomen.
- Bei Personen ohne Symptome, die engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten.
- Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und –unterkünften (zum Beispiel Schulen, Kitas, Geflüchtetenunterkünfte, Notunterkünfte, Justizvollzugsanstalten), wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde.
- Patienten, Bewohner und das Personal in Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus, wenn es zu einem Ausbruch des Virus in der Einrichtung kam. Dies gilt beispielsweise auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Rehabilitation, ambulante Operationen oder ambulante Dialyse sowie für Arzt- und Zahnpraxen und weitere Praxen humanmedizinischer Heilberufe, Tageskliniken und den Rettungsdienst.
- Patienten oder Betreute vor Aufnahme oder Wiederaufnahme: vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufe), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften und in Tageskliniken.
- Bei Personen, bei denen ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest eine Infektion mit SARS- CoV-2 angezeigt hat, sollte umgehend eine Bestätigung mit einem PCR-Test erfolgen
WAS IST NEU?
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Ab dem 11.10.2021 entfallen die Bürgertestungen. Ausschließlich folgende Personengruppen haben weiterhin nach § 4a TestV mindestens einmal wöchentlich einen Anspruch auf Testungen mittels PoC-Antigentest (ist zwingend von einer anderen Person zu entnehmen) Dies sind:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
- Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
- Für vormals Schwangere bzw. Stillende besteht bis einschließlich zum 17. Dezember 2021 ein Anspruch auf kostenlose Testung nach § 4a Nummer 2 TestV. Die Anspruchsberechtigung kann in diesem Fall durch den Mutterpass belegt werden, aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht.
- Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
- Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.
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Zur Geltendmachung dieses Testangebotes ist der Nachweis, dass die getestete Person aus einem der oben genannten Gründe anspruchsberechtigt ist, vorzulegen;
- im Falle einer Kontraindikation im Wege eines ärztlichen Zeugnisses im Original und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem muss der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.
- Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
- Studierende können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
- Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.
Verfahren zur Beauftragung als Leistungserbringer gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 TestV
Eine Beauftragung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 TestV setzt einen formloser Antrag und ein Testkonzept inkl. Schulungsnachweise voraus. Für die Abrechnungsmodalitäten ist die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zuständig.
Die gültige Testverordnung vom 24.06.2021 finden Sie hier.
Die Einreichung der erforderlicher Unterlagen sowie Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an schnelltest(at)wartburgkreis.de.
Interessenbekundungsverfahren Bürgertestungen
Coronavirus – Testverordnung (TestV)
Erklärung der Bereitschaft zur Durchführung von Bürgertests nach einer möglichen Beauftragung durch das Gesundheitsamt gemäß § 4a TestV
Im Rahmen der vom Bund erlassenen Coronavirus – Testverordnung haben asymptomatische Personen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests (§§ 1 Abs. 1 und 4a TestV). Ein solcher Test kann im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden (§ 5 Abs.1 TestV). Als Leistungserbringer sind die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Arztpraxen und die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung berechtigt.
Als Leistungserbringer können nach § 6 Abs. 3 TestV im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach ansässige bzw. tätige
Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen Testungen vornehmen. Weitere Leistungserbringer gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 TestV können vom zuständigen Gesundheitsamt beauftragt werden.
Bitte beachten Sie, dass
- ein Testkonzept beim Gesundheitsamt einzureichen ist,
- die Regelungen der TestV anzuwenden und einzuhalten sind,
- eine Schulung nach § 12 Absatz 4 TestV erforderlich ist,
- die erbrachten Leistungen und die Sachkosten nach den §§ 9 bis 11 mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen sind, in deren Bezirk der Leistungserbringer seinen Sitz hat,
- für die Vergütung von weiteren Leistungen § 12 TestV zu beachten ist.
Der Landrat bittet alle zur o. g. Gruppe gehörigen Leistungserbringer zu prüfen, ob Möglichkeiten zur Durchführung von Bürgertests bestehen. Auf formlosen Antrag erfolgt, vorbehaltlich der aktuell gültigen Rechtslage und nach Prüfung durch das Gesundheitsamt, eine mögliche Beauftragung.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen bzw. Anträge an:
schnelltest@wartburgkreis.de
Interessenbekundung im vollen Wortlaut