Sport- und Spielstättenrahmenleitplan

Die Erarbeitung von Sport- und Spielstättenrahmenleitplänen ist in der Thüringer Sportstättenplanungsverordnung (ThürSportPLVO) festgeschrieben. Diese sind alle zehn Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

Ein wesentlicher Bestandteil des Sport- und Spielstättenrahmeinleitplanes 2020 bis 2030 sind die Prioritätenlisten zum Abbau des Fehlbedarfes an sportlicher Nutzfläche.

Schwerpunkt des Sport- und Spielstättenrahmenleitplanes ist die Betrachtung der Einrichtungen für den Schulsport sowie der Kernsportarten für den Freizeit- und Vereinssport. Auf die vielfältigen Sportarten mit Sonder- und Spezialsportanlagen wird in der Bearbeitung nicht näher eingegangen. Die entsprechend bestehenden Einrichtungen wurden erfasst.

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

Link zum Thüringer Transparenzportal