Würdigung von Ehrenamtlichen

Der Landrat lädt jährlich verdienstvolle Ehrenamtliche aus dem Wartburgkreis zu einer festlichen Gala ein und überreicht ihnen u. a. die „Ehrenamtsmedaille des Landrates und der Thüringer Ehrenamtsstiftung“ sowie die „Thüringer Ehrenamtscard“. Ehrenamtliche, die Gutes für die Gemeinschaft tun, oft genug im Stillen, werden so besonders gewürdigt. 

Mit der Ehrenamtsmedaille und der Thüringer Ehrenamtscard können ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren,
  • mindestens fünf Jahre (bzw. seit Gründung) aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sind,
  • keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht,
  • ihren Wohnsitz im Wartburgkreis haben und/oder das Hauptwirken der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wartburgkreis erfolgt.

Sie kennen auch jemanden, der eine Einladung zur Ehrenamtsgala des Wartburgkreises verdient hätte? Dann schlagen Sie ihn oder sie bitte für die Thüringer Ehrenamtscard vor! Vorschlagsberechtigt ist Jedermann, ob Privatperson oder Vertreter von Vereinen, Kommunen oder Institutionen. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis 30. Juli eines Jahres mit dem Antragsformular zur Vergabe der Ehrenamtsmedaille des Landrates und der Thüringer Ehrenamtscard im Wartburgkreis.

Antragsformular „Ehrenamtsmedaille und Ehrenamtscard“

 

Die „Thüringer Ehrenamtscard“ bietet den Inhabern thüringenweit zahlreiche Vergünstigungen. Sie gilt zwei Jahre.

Werden Sie Partner der Thüringer Ehrenamtscard im Wartburgkreis.

Formular Vergünstigungen für Partner der Ehrenamtscard

 

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