Chemikalienrecht

Untere Chemikaliensicherheitsbehörde

(Sachgebiet Abfallrecht, Immissionsschutz, Chemikalienrecht)

  • Überwachung nach § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 sowie Abs. 6 ChemG sowie nach § 13 WRMG
  • Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) 
  • Entgegennahme von Anzeigen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 6 ChemVerbotsV

Kontakt Umweltamt


Amtsleiter
Herr Dr. Feder


Telefon: 03695 616701
Fax: 03695 616799
E-Mail: E-Mail an das Umweltamt senden

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36433 Bad Salzungen

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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
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