Wohnungsbauförderung

Wohnungsbauförderung

Wohnungsbauförderung

Wer im Freistaat Thüringen ein Eigenheim (oder eine Eigentumswohnung) erwerben oder ein vorhandenes Wohnhaus umbauen bzw. erweitern will, kann hierfür zinsgünstige Kredite der Thüringer Aufbaubank beantragen und auf diese Weise seine monatliche Finanzierungsrate reduzieren.

Die wichtigsten Fördervoraussetzungen sowie die aktuellen Konditionen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank (Privatpersonen – Wohnraumförderung)

Falls Sie weitere Fragen haben, erhalten Sie im Landratsamt Wartburgkreis eine umfassende und individuelle Beratung sowie die für die Antragstellung notwendigen Formulare.

Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Gemäß Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetz unterliegt öffentlich geförderter Wohnraum einer Belegungsbindung. Der Vermieter darf eine geförderte Wohnung nur an den Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines vergeben.

Ausschlaggebend für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist die Einhaltung gesetzlich festgelegter Einkommensgrenzen entsprechend dem Förderweg der geförderten Sozialwohnung und einer der Familiengröße im sozialen Wohnungsbau maßgeblichen Wohnungsgröße.

Eine angemessene Wohnungsgröße nach der Raumzahl und/oder der Wohnfläche sollte nicht überschritten werden, da sonst eine Freistellung von der Belegungsbindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) vom Vermieter beantragt werden muss.

Das Antragsformular zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines, die Formblätter zur Einkommenserklärung für den Antragsteller und Familienangehörigen sowie Hinweise zum Ausfüllen finden Sie auf der Seite der Online-Verwaltung Thüringen.

Formulare und Merkblätter - Online-Verwaltung Thüringen

  • Das Ausstellen eines Wohnberechtigungsscheines, in dem alle Haushaltsangehörigen benannt sind, ist gebührenpflichtig. 

    Die Wohnungsbauförderung überprüft in regelmäßigen Abständen, durch Stichproben, die ordnungsgemäße Belegung und Nutzung des geförderten Wohnraums.

Kontakt Bauordnungsamt - Wohnungsbauförderung


Bauordnungsamt
Wohnungsbauförderung


Telefon: 03695 616514
Fax: 03695 616599
E-Mail: E-Mail an das Bauordnungsamt senden

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