Breitbandausbau im Wartburgkreis

Ein leistungsfähiges Glasfasernetz stellt eine zentrale Infrastruktur für jede Region und jeden Wirtschaftsstandort dar. Die Telekommunikationsunternehmen setzen den Breitbandausbau um, der politisch in der Verantwortung des Bundes liegt. Der Breitbandausbau ist auch im Wartburgkreis, trotz der geringen Bevölkerungsdichte und kleinteiligen Siedlungsstruktur, in den letzten Jahren vor allem durch die Telekommunikationsunternehmen Telekom und Thüringer Netkom in der Region vorangetrieben worden.

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Anteils der Haushalte an der Gesamtzahl der Haushalte mit einem Anschlussgrad von 30, 50 und 100 Mbit/s. Der Anschlussgrad wird dabei als technisch möglich ausgewiesen.

Berichtsdatum

≥30 Mbit/s in % der Haushalte

≥50 Mbit/s in % der Haushalte

≥100 Mbit/s in % der Haushalte

1000 Mbit/s in % der Haushalte

06.2022

88,33

88,33

81,49

13,27

06.2023

93,85

93,85

88,69

27,37

Quelle: Stand 06.2023. Breitbandatlas -https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html

Ob der technisch mögliche Anschlussgrad genutzt wird, hängt von den Verträgen zwischen Haushalt und Telekommunikationsunternehmen, die abgeschlossen werden, ab. Ein flächendeckender Breitbandausbau ist in stark ländlichen Regionen für die Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich. Darum haben Bund und Länder Förderprogramme zum Breitbandausbau für die Gebiete aufgesetzt, in denen die Telekommunikationsunternehmen nicht eigenwirtschaftlich ausbauen. Der Wartburgkreis koordiniert für 16 Gemeinden des Landkreises und die Stadt Kaltennordheim ein entsprechendes gefördertes Breitbandausbauprojekt.

 

Zahlen und Fakten

Meilensteine des geförderten kommunalen Breitbandprojektes des Wartburgkreises

2016                Beginn des Projektes mit Antragsstellung auf Bundesfördermittel

2017                Beginn Ausschreibungsphase des Projektes und erhalt vorläufiger Zuwendungsbescheid, Beauftragung techn. und jurist. 
                          Berater mit Vergabeverfahren, Start EU-weiter Teilnehmerwettbewerb

2018               Auswertung Angebote und Verhandlung mit Telekommunikationsunternehmen Veröffentlichung überarbeitete
                         Förderrichtlinien Bund (FTTB- Anschlüsse für

2019                Prüfung Technik-Upgrade (FTTB-Ausbau) Aufforderung Abgabe „Finaler Angebot“ später Prüfung und Auswertung
                         Gespräche mit Gemeinden zur Kostenreduktionen

2020                vergaberechtliche Zuschlagserteilung unter Vorbehalt an Telekom für Los 1 und 2, Erhalt finaler Fördermittelbescheid Bund

2021                Erhalt finaler Fördermittelbescheid Land Unterzeichnung Zuwendungsvertrag Telekom Landkreis

2024                Realisierungsbeginn und Inbetriebnahme des Breitbandnetzes

 

Technologie

Für die passive Infrastruktur wird das Materialkonzept des Bundes angewendet. Jede Wohneinheit wird mit 4 Fasern erschlossen. Pro Gebäude werden zusätzlich 2 Fasern verlegt. Der Hausübergabepunkt befindet sich vorzugsweise im Keller oder Erdgeschoss des Gebäudes. Der Hausübergabepunkt dient gleichzeitig als Messzugang.

Mit Beginn der Genehmigungsplanung werden die Grundstückseigentümer über den geplanten Glasfaserausbau informiert. Für den Glasfaserausbau bis ins Gebäude ist die Einverständniserklärung des Hauseigentümers zwingend erforderlich. Diese erfolgt über das Portal der Telekom www.telekom.de/glasfaser. Nur bei rechtzeitiger Beauftragung wird der Glasfaseranschluss kostenfrei hergestellt.

Der Netzausbau erfolgt anbieterneutral und ist für die Nutzung durch andere Anbieter geeignet. Das Ausbauunternehmen gewährt allen nachfragenden Unternehmen einen offenen Zugang auf Vorleistungsebene gemäß §7 der NGA-Rahmenregelung und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau. Die Überwachung des diskriminierungsfreien Netzzugangs obliegt der Bundesnetzagentur.

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