Das Landratsamt Wartburgkreis weist daraufhin, dass die Schulsporthallen des Landkreises ab sofort wieder eingeschränkt für den Vereinssport nutzbar sind. Die Nutzung kann dann gestattet werden, wenn der Verein glaubhaft macht, dass für den Übungsbetrieb ein vereins- oder sportartspezifisches Hygieneschutzkonzept vorhanden ist, dass auf Verlangen des Gesundheitsamtes vorgelegt werden kann.
Die Handlungsempfehlungen des Landessportbundes Thüringen e.V. sowie die besonderen Regelungen für die einzelnen Sportarten, die vom zuständigen Dachverband vorgegeben werden, sind strikt einzuhalten.
Mit der Nutzung wird gleichzeitig das Sicherheits- und Hygienekonzept des Wartburgkreises für die Nutzung der Schulsporthallen und Sportstätten anerkannt. Dieses ist hier einzusehen.
"Eine verantwortungsbewusste Rückkehr zum Übungsbetrieb in den Sporthallen ist ein wichtiger Schritt des gesellschaftlichen Lebens, der sich nur gemeinsam gestalten lässt. Dabei steht jeder Einzelne in der Pflicht, aktiv mitzuwirken, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gegenseitige Rücksichtnahme und die strenge Einhaltung der besonderen Regelungen sind dabei unverzichtbar", appelliert Karsten Seelig, Leiter des Amtes für Liegenschaften und Schulverwaltung.