Ab Mittwoch 2. Juni gilt die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Thüringen und damit auch im Wartburgkreis. Hier finden Sie im Überblick, welche Bestimmungen bei welchem Inzidenzwert gelten: