Was gilt ab 2. Juni in Thüringen bei welcher Inzidenz

Ab Mittwoch 2. Juni gilt die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Thüringen und damit auch im Wartburgkreis. Hier finden Sie im Überblick, welche Bestimmungen bei welchem Inzidenzwert gelten:

Zu den Regelungen

Zur Verordnung

 

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Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

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Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

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