Verkürzung der Quarantäne für Kontaktpersonen

Personen, die als enge Kontaktpersonen zu einem SARS-COV-2-bestätigten Fall gelten, können ihre Quarantäne verkürzen.

Zum genauen Verfahren (frühestmöglicher Termin zur Testung, Testverfahren und mögliche Abstrichstelle) werden Betroffene durch das Gesundheitsamt im ersten Telefonat, in dem auch die Quarantäne angeordnet wird, informiert.

Wer positiv getestet ist, hat wie gehabt, eine 14-tägige Quarantäne. Für Kontaktpersonen gilt im Regelfall eine 10-tägige Quarantäne ab dem letzten Kontakt. Für eine Verkürzung gibt es zwei Varianten: Freitestung frühestens am 5.Tag nach dem letzten Kontakt per PCR-Test oder Freitestung frühestens am 7. Tag nach dem letzten Kontakt per hochwertigen Antigen-Schnelltest, vorzugsweise durch Fremdleistung.

Personen, bei denen die Freitestung nicht durch das Gesundheitsamt erfolgt ist, müssen die Negativbefunde dem Gesundheitsamt eigenständig einreichen, da Negativbefunde von anderen Abstrichstellen nicht automatisch an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden.

Zu diesem Zweck hat das Landratsamt einen datenschutzkonformen Dokumentenupload auf der Internetseite des Wartburgkreises eingerichtet. Eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung wurde dort ebenfalls eingestellt.

Die endgültige Entlassung aus der Quarantäne erfolgt per Telefonat durch das Gesundheitsamt.

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