Umtauschpflicht der alten Führerscheine in EU-Führerscheine 

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, bis 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend ist.
Die Geburtsjahre 1953 – 1958 haben bis zum 19. Juli letztmalig Gelegenheit, den EU-Führerscheinumtausch sehr zeitnah binnen einiger Tage in der Führerscheinstelle Bad Salzungen umtauschen zu können. 
Gerne kann der Termin unter www.termin.wartburgkreis.de online vereinbart werden.
Bis zum 19. Januar 2023 haben die Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1959 – 1964 noch Zeit den Führerschein zu tauschen. Über die weiteren Umtauschterminen wird weiter informiert. 

Durch den Einsatz zusätzlichen Personals sind die Wartefristen im Hauptsitz Bad Salzungen derzeit sehr kurz, um den Antrag zu stellen.
Der gültige Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, der alte Führerschein (alles im Original) sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild sind mitzubringen. Achtung: Es ist nur noch Kartenzahlung möglich.

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