Überblick zu den Corona-Regelungen in Thüringen und dem Wartburgkreis

In Thüringen gilt seit Dienstag, 26. Januar eine neue Corona-Verordnung. Der Lockdown mit geschlossenen Geschäften, Schulen, Kitas, Einrichtungen und Dienstleistungen wird bis 14. Februar verlängert.  Der Wartburgkreis hat seine bestehende Allgemeinverfügung verlängert. Diese gilt nun ebenfalls bis 14. Februar.

Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen:
Es bleibt dabei: Treffen sind nach wie vor nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes erlaubt und mit Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht. Die Anzahl der Haushalte, aus denen die Kontaktpersonen stammen, soll dabei möglichst konstant und gering gehalten werden. Es gibt Ausnahmen für Kinder. Kinder unter sechs Jahren aus zwei verschiedenen Haushalten können in unbegrenzter Zahl betreut werden.

Maskenpflicht:
Verschärft wird die Maskenpflicht. Medizinische Masken – also FFP2 oder OP-Masken – müssen nun in allen Geschäften (nur von Kunden), in Bussen und Bahnen, in Arztpraxen, bei Gottesdiensten, von Beschäftigten ambulanter Pflegedienste sowie in Pflege-, Alten- und Behindertenheimen (von Beschäftigten und Besuchern) getragen werden. Dies gilt für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr. Für Kinder ab 6 Jahren sind Alltagsmasken weiterhin ausreichend.
Auch für den Arbeitsplatz wurden die Regelungen verschärft: Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nur, wenn der 1,5 Meter Abstand ständig sicher eingehalten werden kann und in geschlossenen Räumen mindestens zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.

Versammlungen:
Für Demonstrationen und Versammlungen gelten neue Maximalzahlen: Draußen dürfen sich nur noch 500 Menschen treffen (statt 1000), drinnen maximal 50 (statt 100). In Landkreisen, wo der Inzidenzwert eine Woche lang über 200 liegt, reduziert sich die Personenzahl weiter auf 100 draußen und 25 drinnen. Gottesdienste mit mehr als 10 Besuchern müssen dem Gesundheitsamt zwei Werktage vorher angezeigt werden.

Kantinen:
Kantinen in Betrieben dürfen nur noch öffnen, wenn die Beschäftigten keine anderweitige Möglichkeit haben, als in der Kantine zu essen.

Heime:
Hier gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für Beschäftigte, Besucher und dort tätige Dritte. Nur ein Besucher/Tag ist erlaubt, dieser benötigt einen negativen Schnelltest. In Alten- und Pflegeheimen wird  außerdem die Testpflicht verschärft. Beschäftigte müssen sich nun dreimal wöchentlich testen lassen.

Quarantäne:
Eine Quarantänepflicht für positiv Getestete gilt auch für Schnelltests. Hier müssen die Anbieter das Ergebnis dem Gesundheitsamt melden. Betroffene müssen einen PCR-Test nachschieben. 

Ausgangsbeschränkung:
Das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft ist in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ohne triftigen Grund untersagt.

15-Kilometer-Regelung: Die Thüringer sollen ihren Bewegungsradius möglichst  auf 15 Kilometer um ihren Wohnort einschränken. Dies ist eine Empfehlung und betrifft wohnortnahe Besorgungen, Einkäufe, Sport und Freizeitaktivitäten.

Einzelhandel: Geschäfte und Baumärkte können einen Abholservice für vorbestellte Waren bei bargeldloser Zahlung anbieten. Die Ware muss kontaktlos außerhalb der Geschäftsräume übergeben werden.

Schulen und Kitas: Die Schulen und Kindergärten in Thüringen bleiben weiter geschlossen. Ausgenommen sind Abschluss- und Prüfungsklassen. Ab Klasse 7 gilt Maskenpflicht bei Präsenzunterricht. Lehrer müssen prinzipiell Masken tragen, auch in den unteren Klassen. Kinder mit besonderem Förder- oder Unterstützungsbedarf können von den Schulen aufgefordert werden, zum Unterricht zu kommen.

Notbetreuung: Für Kita-Kinder und Schüler bis zur 6. Klasse sowie allen Klassenstufen der Förderschulen, deren Eltern aus beruflichen Gründen keine Alternative haben, gibt es eine Notbetreuung. Zugangsberechtigt sind auch Kinder von Eltern, deren Arbeit für die Pandemiebewältigung wichtig oder von öffentlichem Interesse ist oder die keine anderweitig zumutbare Betreuungsmöglichkeit haben. Als Nachweis für die Notbetreuung muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Eine Notbetreuung ist zudem auch aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls möglich.

Es gilt weiterhin, dass Fahrschulen, Musikschulen, Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben. Auch für Beherbergungseinrichtungen und die Gastronomie bleiben die Regelungen zur Schließung vom Dezember bestehen.

Unter www.wartburgkreis.de sind gleich ab der Startseite gut aufbereitete Informationen zu Fragen und Themen rund um die Corona-Pandemie zu finden.

Hier finden sich die aktuellen ortsgenauen Fallzahlen, geltende Regelungen und Verordnungen im Überblick, Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem positiven Testergebnis oder als Kontaktperson und viele weitere hilfreiche Informationen.

Das Bürgertelefon ist unter der Nummer 03695 – 616161 zu erreichen.  Sprechzeiten sind Montag - Donnerstag 9 Uhr - 15 Uhr sowie Freitag 9 Uhr - 12 Uhr.  Freitag 9 Uhr - 12 Uhr.

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