Neue Richtlinie zur Förderung von sozialen Projekten        

 Der Wartburgkreis hat eine neue Richtlinie zur Förderung von sozialen Projekten beschlossen. Es können Projekte von Vereinen, freien Trägern und gemeinnützigen Einrichtungen mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Förderung über eine andere Landesrichtlinie nicht möglich ist.
In diesem Jahr wird die Einreichungsfrist für Projektanträge vom 15. März auf den 16. April 2021 verlängert. 
Weitere Informationen dazu sind hier zu finden. 

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

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